Zwangshypotheken und Hehlerei: Die langen Schatten der Vergangenheit

Der versprochene Blick in die Geschichte gibt einen Vorgeschmack: Ein Goldverbot könnte aus verschiedenen Gründen die logische Folge einer Währungsreform sein. In den USA gab es ein solches Goldverbot beispielsweise über 40 Jahre lang von 1933 bis 1976. Goldbesitzer wurden zu einer freiwilligen Abgabe des Goldes zu Niedrigstpreisen aufgefordert.

Wer sein Gold dennoch behielt, dem drohten Zwangsenteignungen und Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren. Das Zahlen mit Gold wurde als Hehlerei eingestuft und barg die Gefahr „entdeckt“ zu werden. Schließfächer konnten zwangsgeöffnet werden oder blieben generell verschlossen. In einem solchen Szenario ist auch die Immobilie nicht erfolgsversprechend, denn ein Immobilienbesitzer kann seine Immobilie weder verheimlichen noch mitnehmen.

Anlage in Aktien als einzig gangbarer Weg

1923 und 1952 gab es zum Beispiel in Deutschland für jedermann Zwangshypotheken auf Immobilien in Höhe von 50 Prozent. Diese konnten oft nicht bedient werden, so dass die Immobilien verkauft wurden, was zu einem immensen Preisverfall im Markt führte. Die weltweite Anlage in Qualitätsaktien scheint neben einigen Spezialthemen (Ackerland, Diamanten, etc.) der einzig gangbare Weg zu sein, das Vermögen zu retten.

Zwar drohen im Krisenfall ebenso riesige Kursverluste, die aber in der Vergangenheit nur wenige Jahre nach der Krise wieder ausgeglichen waren. Eine Siemens-Aktie hat beispielsweise zwei Weltkriege überlebt. Wer sich die Auswahl von Einzelaktien nicht zutraut, sollte auf entsprechende Investmentfonds zurückgreifen und sich hier beraten lassen.

Tim Bröning ist seit 2009 in der Geschäftsleitung der Fonds Finanz Maklerservice GmbH und verantwortlich für den Bereich Unternehmensentwicklung und Finanzen sowie für die Sparte Investment.

Foto: Fonds Finanz

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