Erbrecht: Jeder hat was zu vererben!

Niemand beschäftigt sich gern mit dem eigenen Tod: Einer aktuellen Emnid-Umfrage zufolge hat weniger als ein Drittel der Deutschen (30 Prozent) ein Testament. So kann es im Todesfall jedoch zum Streit unter den Angehörigen kommen.

Je früher man sich mit dem eigenen Testament auseinandersetzt, desto besser.

Auch wenn die Mehrheit der Bundesbürger es vor sich herschiebt: Es ist ratsam, sich frühzeitig zu fragen, wem man was was vererben will, erklärt Anja Maultzsch von der Postbank.

„Wenn ich kein Testament habe oder auch einen Erbvertrag, dann gebe ich die Entscheidung darüber, wie mein Erbe verteilt wird, aus der Hand. Dann entscheidet ganz klar das Erbrecht. Und da sollte sich doch jeder fragen: Will ich das, oder ist mir mein Erbe nicht so viel wert, dass ich entscheide, was damit passiert?“

Häufig könne ein ungeregeltes Erbe nämlich für den Begünstigten zur finanziellen Belastung werden – ganz besonders, wenn es auch um Immobilien geht.

Berliner Testament birgt Risiken

„Viele Eigentümer können den Wert ihrer eigenen Immobilie gar nicht einschätzen. Gerade in den letzten Jahren sind die Immobilienpreise enorm gestiegen – auch bei den Bestandsimmobilien“, gibt Maultzsch zu bedenken.

Das könne letzten Endes dazu führen, dass die Erben Steuern auf ihren Nachlass zahlen müssen, weil der Wert des Erbes den Freibetrag übersteigt. Dem könne vorgebeugt werden, indem man zu Lebzeiten Teile seines Vermögens schon weitergibt, beispielsweise im Rahmen einer Schenkung.

Trotzdem sollte man sich um eine testamentarische Regelung bemühen. Ein Modell das gerade bei eher bequemen Menschen mit Hang zu unkomplizierten Lösungen sehr beliebt: Das Berliner Testament.

Anja Maultzsch erläutert: „Gerade bei Verheirateten, da bestimmen sich beide gegenseitig als Alleinerben. Aber das ist zu kurz gedacht, denn wenn dann zum Beispiel der Ehemann als erstes verstirbt, dann erbt die Ehefrau alles.“

Seite zwei: Hohe Steuerbelastung möglich

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