
Erbschaftsteuer: Geerbter Pflichtteilsanspruch muss versteuert werden
Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch ist Teil des Nachlasses und muss daher vom Erben versteuert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Pflichtteilsanspruchs durch den Erben geltend gemacht wurde. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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