P&R: Anlegeranwalt prüft Klage gegen die BaFin

Das Debakel um den Container-Anbieter P&R schlägt weiterhin hohe Wellen. Nach Insolvenzanträgen für zwei weitere P&R-Unternehmen in der vergangenen Woche erhebt die Kanzlei Dr. Schirp & Partner aus Berlin nun schwere Vorwürfe gegen die Finanzaufsicht BaFin.

Laut Schirp war ersichtlich, dass „die Zahlungsflüsse nicht wie prospektiert stattfanden“.

Hintergrund ist vor allem, dass am vergangenen Donnerstag auch die P&R Transport-Container GmbH Insolvenzantrag stellte. Die Direktinvestment-Angebote dieses Unternehmens unterlagen der gesetzlichen Prospektpflicht; die Prospekte waren ab 2017 von der BaFin geprüft und noch bis in das Jahr 2018 hinein gebilligt worden. Die vorherigen Insolvenzen von drei P&R-Unternehmen im März hatten hingegen nur Investments direkt betroffen, die noch keiner speziellen gesetzlichen Regelung unterlagen.

Insgesamt geht es bei dem P&R-Debakel um ein Anlagevolumen von wahrscheinlich deutlich mehr als drei Milliarden Euro, davon um die 450 Millionen Euro allein im Rahmen der BaFin-geprüften Publikums-Emissionen ab 2017 bis zum Vertriebsstopp Anfang März 2018.

In das Zentrum der Kritik rückt damit wie erwartet auch die Finanzaufsicht. „Angesichts dieser Katastrophe“ prüft die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte aus Berlin nach eigener Mitteilung, „ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Verstöße gegen ihre Aufsichtspflichten anzulasten sind“.

„Passives Verhalten der Aufsicht“

„Schon das passive Verhalten der Aufsicht bis einschließlich 2016 fällt unangenehm auf“, heißt es in der Mitteilung. P&R habe sich ein „Katz-und-Maus-Spiel“ mit dem Gesetzgeber und der BaFin geliefert. „Bei angemessener Auslegung und Anwendung der Gesetze hätten bereits die Emissionen des Jahres 2016 einer Prospektpflicht samt Prüfung durch die BaFin unterliegen müssen“, so der Vorwurf der Kanzlei.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp sagt: „Bei den Angeboten des Jahres 2017 stellen sich noch weitaus ernstere Fragen. Insbesondere ersieht man aus den P&R-Unterlagen – spätestens seit dem ‚Nachtrag Nr. 1‘ zum Angebot 5001 -, dass die Zahlungsflüsse nicht wie prospektiert stattfanden.“ Mangels Zahlung an die Schweizer P&R-Gesellschaft waren laut Schirp auch noch keine Container übereignet worden.

Seite 2: „Sich aufdrängende Fragen“

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