
Urteil: Kein Schmerzensgeld wegen Muskelkater
Wer sich körperlich betätigt der kennt ihn zur Genüge: Muskelkater ist unangenehm und kann die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken. Das Landgericht (LG) Köln musste nun darüber entscheiden, ob er auch als Basis für einen Schmerzensgeldanspruch taugt.
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