
Rentenberater muss Gewerbesteuer zahlen
Die Einkünfte eines selbstständigen Rentenberaters unterliegen der Gewerbesteuer. Sein Berufsbild entspricht nicht den Vergleichsberufen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.
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