BU-Streitwert: Welche Wirkung hat eine Klageumstellung?

Wie bemisst sich der Streitwert eines Verfahrens, in dem es um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente geht, wenn der Versicherte erst eine Feststellungs- und später eine Leistungsklage erhebt? Diese Frage hat das Oberlandesgericht Hamm beantwortet.

ertert
Der Kläger hat laut OLG mit seiner ursprünglichen Feststellungsklage nicht nur an einer reinen Feststellung des Rentenrechts, sondern auch bereits an der Zahlung dieser Renten Interesse gehabt.

In dem vorliegenden Streitfall hat ein Versicherter in erster Instanz die Feststellung beantragt, dass sein Versicherer verpflichtet ist, ihm eine BU-Rente zu zahlen. Im Laufe des Verfahrens hat der Versicherungsnehmer seine Klage zum Teil umgewandelt und im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen und die künftigen BU-Renten Leistungsanträge gestellt.

Uneinigkeit über den Streitwert

Dass der Versicherer leistungspflichtig ist, ist unstrittig. Allerdings besteht Uneinigkeit bei der Höhe des gerichtlichen Streitwertes (also die Summe der BU-Leistungen, die der Versicherer nachzahlen muss).

Die Vorinstanz hatte den Gesamtstreitwert nach der Summe der BU-Renten bemessen, die zum Zeitpunkt der Klageumstellung rückständig waren. Die Begründung: Mit der Klageumstellung habe es einen neuen Streitgegenstand gegeben, so dass dies der maßgebliche Zeitpunkt für die Wertberechnung sei.


Mehr aktuelle Artikel:

LV-Provisionsdeckel: Drei Szenarien und ihre Auswirkung auf die Vergütung

Bumerang Bürgerversicherung

Krankenzusatz: Die besten Versicherer aus Kundensicht

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments