Das Oberlandesgericht Bamberg hat eine bemerkenswerte Entscheidung zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Mahnverfahrens in Kapitalanlagefällen gefällt und im vorliegenden Fall zum Nachteil des Anlegers entschieden. Gastbeitrag von Florian Kelm, Rechtsanwälte Zacher & Partner
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