Börsenrückzug der Hahn AG

Die Hahn Immobilien Beteiligungs AG will in Kürze einen Antrag bei der Deutschen Börse auf Delisting vom Börsenhandel stellen. Der Vorstand erklärte, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertige.

Michael Hahn, Vorstandschef der Hahn Immobilien Beteiligungs AG

„Mehr als 90 Prozent der Hahn-Aktien werden stabil von zwei Großaktionären gehalten, zu denen meine Familie zählt. Es bestehen keine Pläne dies zu ändern. Deshalb wurden zuletzt kaum noch Aktien an der Börse gehandelt. Damit stellt sich ganz automatisch die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Börsennotierung“, so Vorstandschef Michael Hahn.

Das Delisting soll zunächst bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt werden, an der die Aktien derzeit im regulierten Markt (General Standard) gehandelt werden, anschließend bei allen anderen deutschen Börsen, an denen sie zurzeit zum Handel im Freiverkehr zugelassen sind.

Es sei davon auszugehen, dass das Delisting sechs Monate nach der positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam werde und damit voraussichtlich auch der Handel im Freiverkehr beendet werde, teilte die Hahn Gruppe mit.

Handel der Unternehmensanleihe nicht betroffen

Die Neuaufnahme von Aktienkapital sei nicht geplant. „Wir verfügen heute über eine sehr komfortable Eigenkapitalausstattung. Bei der Realisierung unserer Wachstumspläne kommen wir daher ohne das Instrument der Kapitalerhöhung über die Börse aus“, so Vorstand Thomas Kuhlmann. Der Handel der von der Hahn Immobilien Beteiligungs AG begebenen Unternehmensanleihe bleibe vom Delisting unberührt. (kb)

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Foto: Hahn Gruppe

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