Der neue IDW S4 bringt die Branche wenig weiter

Nach fast zwei Jahren wurde endlich der Entwurf des WP-Standards für Prospektprüfungen überarbeitet. Doch die Neufassung spart wesentliche Fragen aus.

Der Löwer-Kommentar

„Für den Vertrieb – und somit auch für die KVG – ist der Nutzen eines Gutachtens nach dem neuen IDW S4 erheblich eingeschränkt.“

Zweierlei Hoffnungen lagen auf der Neufassung des Prüfstandards S4 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW): Erstens endlich wieder einen einheitlichen Standard für die Prospekte von geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF) zu haben und zweitens Rechtssicherheit für den Vertrieb.

Beide Punkte erfüllt der überarbeitete Entwurf des IDW S4, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, nicht. Er ist das genaue Gegenteil der ersten Fassung vom Dezember 2013, die übertriebene Ansprüche an die Prospektinhalte gestellt hatte. Zu diesen enthält der neue Entwurf nun: Nichts, jedenfalls nichts Konkretes.

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Nur noch Arbeitsanweisung an WP

Die bisherige Anlage zu den Anforderungen an den Inhalt der Prospekte ist komplett entfallen und der neue IDW S4 ist nur noch eine Arbeitsanweisung an die Wirtschaftsprüfer (WP).

Jede Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wird demnach weiterhin selbst entscheiden, wie sie ihren Prospekt aufbaut und welche Elemente sie gegebenenfalls über die gesetzlichen Mindestangaben hinaus aufnimmt. Von einem wiedererkennbaren Mindeststandard oder gar einem einheitlich hohen Prospektniveau ist die Branche somit weiter entfernt denn je.

Doch das ist gar nicht das Wesentliche. Auch in Hinblick auf die Rechtssicherheit für den Vertrieb bringt der Standard allenfalls kleine Fortschritte.

Seite zwei: Prüfung auf Vollständigkeit entfällt

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