IASB ändert Bilanzierungsvorschriften

Der internationale Ausschuss für Bilanzierungsstandards IASB, London, hat die Regeln für die Bewertung von Bilanzpapieren geändert.

So soll es für Versicherungen und Banken künftig nur noch zwei Bewertungsmöglichkeiten geben: Papiere mit elementaren Darlehensmerkmalen (wie Zins und Tilgung), die regelmäßig Erträge bringen und bis zur Endfälligkeit gehalten werden, sollen künftig zu ihren Anschaffungskosten bewertet werden. Riskantere Posten wie beispielsweise börsennotierte Aktien sollen zum Marktwert (Fair-Value-Methode) bilanziert werden.

Die beschlossenen Reformvorschläge werden die Komplexität deutlich verringern, so David Tweedie, IASB-Vorsitzender. Zudem machten die Änderungen die Bilanzen für Investoren verständlicher. Die Änderungen dürfen bereits in diesem Jahr angewendet werden und gelten ab 2012 verbindlich.

Bislang gibt es vier Möglichkeiten zur Klassifizierung. Künftig würde die sogenannte „available-for-sale“-Methode wegfallen, Aktien würden somit nur noch nach einem Vair-Value-Prinzip bewertet werden. Laut Branchenexperten könnte das insbesondere Versicherern Probleme bereiten.

Bis Mitte September können sich betroffene Marktteilnehmer zu dem Änderungsvorschlag äußern. (mo)

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