Eidgenossen sorgen für Transparenz bei Versicherungsmänteln

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat am 1. Januar die Transparenz bei Lebensversicherungen mit separater Konto- und Depotverwaltung erhöht. Mit dem erweiterten Regelwerk für sogenannte Versicherungsmäntel will die Finma Geldwäscherei bekämpfen.

Schweizer FlaggeDie Behörde hat am Dienstag Stellung zu Fragen genommen, die eine Mitteilung vom 27. April 2010 „zu den Pflichten von Finanzintermediären unter dem Geldwäschereigesetz im Umgang mit Lebensversicherungen mit separater Konto-/Depotführung“ (sogenannte Insurance Wrappers beziehungsweise Versicherungsmäntel) aufgeworfen hatte. Demnach müssen nun auch Banken und Effektenhändler (Finanzintermediäre) Angaben über die Identität der „Versicherungsnehmer und, sofern dies eine andere Person ist, auch der effektiven Prämienzahler vom Versicherungsunternehmen einfordern und analog den Erfordernissen zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten festhalten.“

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn „die in die Versicherung eingebrachten Vermögenswerte gemäss einer zwischen dem Finanzintermediär und dem Versicherungsnehmer beziehungsweise effektiven Prämienzahler abgesprochenen Anlagestrategie verwaltet werden“. Auch, wenn „der Versicherungsnehmer beziehungsweise effektive Prämienzahler die individuellen Anlageentscheide auf andere Weise direkt gegenüber dem Finanzintermediär oder indirekt über das Versicherungsunternehmen oder einem beauftragten externen Vermögensverwalter beeinflussen kann“ müssen entsprechende Daten festgehalten werden. Sofern das Versicherungsunternehmen die verlangten Angaben nicht macht oder machen kann, muss der Finanzintermediär laut Finma die Eröffnung einer Beziehung ablehnen.

Die Anforderungen sollen auf Versicherungsmäntel angewendet werden, deren Anlagedepot-/konto oder Unterdepot/-konto nach dem 1. Januar 2011 beim Finanzintermediär eröffnet wird. Auf vor dem 1. Januar 2011 bestehende Geschäftsbeziehungen findet die Regelung grundsätzlich keine Anwendung. Es steht jedoch dem Finanzintermediär frei, diese Vorschriften auch dort anzuwenden. Das Versicherungsunternehmen bleibt laut Finma in jedem Fall für die Erfüllung seiner Identifikationspflichten verantwortlich, auch wenn die Geschäftsbeziehung von einem Finanzintermediär übernommen wurde.

Hintergrund: Per Finma-Definition „führt bei einer Lebensversicherung mit separater Konto-/Depotverwaltung (Insurance Wrappers beziehungsweise Versicherungsmäntel) ein Versicherungsunternehmen ein Anlagedepot-/konto oder Unterdepot/-konto bei einer Bank oder einem Effektenhändler, welches zur Aufbewahrung und Verwaltung von Anlagen eines einzelnen Kunden des Versicherungsunternehmens im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages dient. Das Eigentum an den Vermögenswerten geht auf das Versicherungsunternehmen über.“ (te)

Foto: Shutterstock

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