„Vermittlung fondsgebundener LV-Produkte könnte besonders problematisch werden“

Die Beratung von Fondspolicen kann durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erschwert werden, meint Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte in Berlin.

„Die Dokumentation der Beratung sollte möglichst individuell sein.“

Cash.: Mit welchen rechtlichen Fragen zur Beratung von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen wenden sich Vermittler hauptsächlich an Sie?

Strübing: Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sind Vermittler einerseits dahingehend verunsichert, in welchem Umfang sie den Kunden beraten müssen, andererseits fragen sie, wie sie diese Beratung auch unter formalen Gesichtspunkten möglichst rechtssicher gestalten können. Im Fokus der rechtlichen Beratung stehen somit regelmäßig zwei Fragen: Über was muss ich mit dem Kunden sprechen, wenn ich ihm eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung empfehle? Wie dokumentiere ich diese Beratung, um mich auch später nicht angreifbar zu machen?

Auf welche rechtlichen Fallstricke müssen sich Vermittler künftig besonders einstellen?

Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH könnte die Vermittlung von fondsgebundenen Lebensversicherungsprodukten besonders problematisch werden. Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2012 klargestellt, dass auch ein Versicherungsvermittler kapitalanlagenrechtlich beraten muss, wenn sich die vermeintliche Lebensversicherung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Kapitalanlage darstellt. Wo genau die Grenze zu ziehen ist, hat der BGH allerdings nicht festgelegt.

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Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

In den vom BGH entschiedenen Fällen trat die Risikoabsicherung gegenüber der Renditeerwartung praktisch vollständig zurück, sodass der Sachverhalt relativ klar war. Damit ist aber bisher noch nicht abschließend geklärt, ob und wann der Versicherungsvermittler beispielsweise bei der Vermittlung einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung auch nach den Grundsätzen der Kapitalanlagenvermittlung beraten muss. Sollte es bezüglich solcher Versicherungen zum Streit kommen, wird man sicher immer eine Einzelfallbetrachtung vornehmen müssen.

Seite zwei: Rechtssichere und konfliktfreie Beratung zu Fondspolicen

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