Altersversorgung im Kollektiv – Abschluss über Arbeitgeber bietet Vorteile

Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber kann gegenüber Einzelversicherungen beispielsweise über elektronische Anmeldungen – wobei die Unterschrift der versicherten Person entbehrlich ist –  und Sammel-Prämienrechungen minimiert werden.

Vereinfachte Gesundheitsprüfung

Hinsichtlich der Gesundheitsprüfung können Kollektive ebenfalls unter vereinfachten Voraussetzungen beitreten. Bei sogenannten Dienstobliegenheitserklärungen reicht oftmals die Prüfung, ob im letzten Jahr kein krankheitsbedingter Ausfall von mehr als zehn Arbeitstagen vorlag.

So ist ein Berufsunfähigkeitsschutz über den Arbeitgeber häufig ohne Einschränkungen möglich, der bei Durchführung einer Gesundheitsprüfung im Einzelgeschäft in der privaten Vorsorge gar nicht abgeschlossen werden könnte.

Neue Wege der kollektiven Existenzabsicherung

Häufig finden sich finanzielle oder gesundheitliche Umstände, die eine Absicherung der Berufstätigkeit eines Arbeitnehmers nicht (mehr) zulassen. Abhilfe bietet auch hier das Kollektiv. Zurich hat diesen Kollektivgedanken aufgegriffen und mit „Team Existenz Absicherungs Modell“ ein neues Produktkonzept für Arbeitgeber entwickelt.

Hier geht der Vorteil von Kollektivversicherungen sogar so weit, dass komplett auf eine Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss verzichtet werden kann. Dieser Verzicht bedeutet auch, dass der hierfür ansonsten benötigte qualifizierte, aufwendige Verwaltungsapparat entbehrlich ist.

Autor Björn Bohnhoff ist Leiter betriebliche Altersversorgung bei der Zurich Versicherung.

Foto: Stefan Malzkorn

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