Germanwings-Absturz: Airlines haften auch bei Suizid

Fluggesellschaften sind bei Unglücken unabhängig vom Verschulden der Piloten zu einer Entschädigung von bis zu 141.000 Euro pro verunglückter Person verpflichtet. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Im Fall der abgestürzten Germanwings-Maschine rechnen Experten mit deutlich höheren Entschädigungssummen.

Im Falle der am Dienstag mit 144 Passagieren in Südfrankreich abgestürzten Germanwings-Maschine müssen die beteiligten Versicherer laut Medienberichten mit einem Haftpflichtschaden von mehr als 150 Millionen Euro rechnen.

Die genannte Entschädigung ergibt sich laut einer GDV-Sprecherin aus dem Montrealer Übereinkommen. Demnach haften die Fluggesellschaften auch dann, wenn das Flugunglück absichtlich herbeigeführt worden sei. Werde nachgewiesen, dass die Airline das Unglück verschuldet habe, dann hafte sie unbegrenzt, so die Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA).

Die Haftpflichtversicherung decke die Schäden ab, die Passagiere während des Fluges erlitten, und sie decke auch die Schadenersatzansprüche der Angehörigen ab. Dazu gehörten etwa Unterhaltspflichten für die Hinterbliebenen als auch die Kosten für die Beerdigung. Die Höhe der Ansprüche hänge von den Lebensumständen der Opfer ab, sie sei nicht pauschal bezifferbar. Nicht der Pilot sei im Grunde genommen versichert, sondern die Fluggesellschaft, erklärte die GDV-Sprecherin.

Haftpflichtschaden von mehr als 150 Millionen Euro erwartet

Im Falle der am Dienstag mit 144 Passagieren und sechs Crew-Mitgliedern in Südfrankreich abgestürzten Germanwings-Maschine müssen die beteiligten Versicherer laut Medienberichten mit einem Haftpflichtschaden von mehr als 150 Millionen Euro rechnen. „Bei Unglücken mit vielen Opfern aus europäischen Ländern wird meistens mit ein bis zwei Millionen Euro pro verunglücktem Passagier kalkuliert“, sagte ein Experte der „Süddeutschen Zeitung“.

Dabei hängt die Höhe der Zahlungen vor allem von der familiären Situation des Verunglückten ab. Familien, in denen beispielsweise der Hauptverdiener gestorben ist, wird eine höhere Summe zugesprochen als den Angehörigen eines Alleinstehenden.

Seite zwei: Allianz richtet Hotline für Angehörige ein

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