„Produktschulungen erhöhen die Fachkompetenz“

Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), hat mit Cash.-Online über die Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ und die Folgen der EU-Vermittlerichtlinie IDD für die Weiterbildungspraxis in Deutschland gesprochen.

Dr. Katharina Höhn: „Es geht bei „gut beraten“ nicht darum, eine Vorschrift auf Minimalniveau zu erfüllen. „

Cash.-Online: Die Vermittlerrichtlinie IDD sieht eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden im Jahr vor. Bei „gut beraten“ ist die doppelte Anzahl vorgesehen. Wie stehen Sie zur Entscheidung des Trilogs?

Höhn: Zunächst möchte ich betonen, dass das finale Papier zur IDD noch nicht vorliegt. Nach unseren Informationen aus dem Verfahren sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten eine Weiterbildungsverpflichtung einführen sollen, die mindestens 15 Stunden pro Jahr entspricht.

Die Trägerverbände der freiwilligen Initiative gut beraten begrüßen die Einführung eines europaweiten Mindeststandards für die Weiterbildung der Vermittler. Ein regelmäßiges Durchlaufen einer Pflichtprüfung – wie es zeitweise auch im Gespräch war – hat sich dankenswerter Weise nicht durchgesetzt.

Nun können die Mitgliedsstaaten Weiterbildungsanforderungen einführen, die zu den Bildungssystemen und Bildungsniveaus der jeweiligen Länder passen. Die Trägerverbände haben sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass wir vom Berufsbild eines professionell aufgestellten Vermittlers ausgehen, der seine Weiterbildung passend zu seinem Portfolio und seiner beruflichen Entwicklung wählt.

Ist „gut beraten“ übers Ziel hinausgeschossen oder hat der Trilog die Stunden zu niedrig angesetzt?

Wir haben einen inhaltlichen Rahmen abgesteckt, der für alle Arten von Vermittlern genügend Spielraum lässt und dennoch den Anforderungen des Verbraucherschutzes Rechnung trägt, die Fach- und Beratungskompetenz im Interesse des Kunden zu stärken.

Auch waren sich die Trägerverbände schnell über den zeitlichen Anspruch einig, den die jährliche Weiterbildung haben sollte, und das sind mindestens 40 Weiterbildungseinheiten von 45 Minuten beziehungsweise 30 Zeitstunden.

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Über 106.000 Versicherungsvermittler haben seit Einführung der Weiterbildungsdatenbank im April 2014 bis zum Stand 30. Juni 2015 ein Weiterbildungskonto eingerichtet, und sie beteiligen sich mit insgesamt über 5 Millionen Weiterbildungspunkten. Daran erkennt man, dass der von „gut beraten“ formulierte Anspruch in weiten Teilen der Vermittlerschaft bereits gelebt wird.

Seite zwei: „Produktschulungen erfüllen den Anspruch substantieller beruflicher Weiterbildung

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