„Produktschulungen erhöhen die Fachkompetenz“

Vermittler, die sich an „gut beraten“ beteiligten und die Anforderungen erfüllen, sind nun zum einen auf der sicheren Seite, zum anderen profilieren sie sich mit einem angemessen hohen Weiterbildungsstandard im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden. Schließlich möchte ich bemerken, dass das originäre Ziel der freiwilligen Initiative darin besteht, dass Vermittler ihre am Markt erforderlichen Kompetenzen weiter entwickeln.

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Dazu benötigt es aus Sicht der Trägerverbände in einem hochkomplexen Versicherungsmarkt wie wir ihn in Deutschland haben eine regelmäßige Weiterbildung von 30 Stunden im Jahr. Es geht bei „gut beraten“ nicht darum, eine Vorschrift auf Minimalniveau gerade so zu erfüllen. Im Innendienst der Versicherungswirtschaft beträgt die durchschnittliche jährliche Weiterbildungszeit übrigens 58,1 Stunden.

Nach Informationen des AfW–Bundesverband Finanzdienstleistung sollen die Inhalte der in der IDD vorgegebenen 15 Stunden „professional training“ „substantiell“ sein. Inwieweit könnte das die bestehende Praxis der Bepunktung von Produktschulungen gefährden?

Weiterbildungsmaßnahmen, die bei „gut beraten“ mit Weiterbildungspunkten angerechnet werden, müssen unseren Anrechnungsregeln entsprechen. Die Anrechnungsregeln sind unter wissenschaftlicher Begleitung und Mitwirkung des Bundesinstituts für Berufsbildung gemeinsam mit Bildungsexperten aus dem Bildungsverband, den Vermittlerverbänden und den Versicherungsunternehmen entwickelt worden, und zwar unter der Fragestellung: durch welche Maßnahmen baut ein Vermittler Fach- und Beratungskompetenz auf.

Nach Einschätzung aller Beteiligten gehört eine Schulung, die ein Produktanbieter rund um ein Versicherungsprodukt anbietet, eindeutig zur Fachkompetenz. Solche Ausbildungen zum angebotenen Produktspektrum erwartet die Bafin im Übrigen nachdrücklich, wie wir im Rundschreiben 10/2014 vom Dezember zur Zusammenarbeit mit Vermittlern lesen konnten, von den gebundenen Vermittlern.

Dass die Anrechnungsregeln von den Bildungsanbietern bei der Bepunktung eingehalten werden, wird in einem Auditverfahren überprüft. Zusammenfassend kann ich aus persönlicher Überzeugung sagen, dass Produktschulungen, so wie wir sie für gut beraten definiert haben, dem Anspruch substantieller beruflicher Weiterbildung entsprechen.

Seite drei: „Wir werden uns für den Standard von 30 Stunden Weiterbildung im Jahr einsetzen

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