Einmalbeiträge: Alternative in der Altersvorsorge

Einmalbeiträge gewinnen an Bedeutung und stellen insbesondere in der Altersvorsorge ein Gegenmodell zum Geschäft gegen laufenden Beitrag dar. Gastbeitrag von Ellen Ludwig, Geschäftsführerin von Ascore Das Scoring.

"Es wird Zeit, den Nutzen der betrieblichen Krankenversicherung auf breiter Ebene bekannt zu machen."
Ellen Ludwig, Ascore: „Eine Einmal-Investition in die eigene Rentenversorgung kann die Lösung sein.“

Knapp zwölf Millionen Bundesbürger sind im Alter zwischen 50 und 60 Jahren – die Kinder des deutschen Wirtschaftswunders. Die Fünfziger und Sechzigerjahre brachten Wohlstand für viele, die Kinder bekamen eine gute Ausbildung und konnten die fleißig gesparten Reserven in üppigen Zinsjahren gewinnbringend anlegen. Diese Zeiten sind vorbei, doch die Reserven sind noch da.

Gemäß des Armuts- und Reichtumsberichts von 2013 verfügen die Fünfzig- bis Sechzigjährigen über das höchste Nettogeldvermögen. Auch wer regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, muss mit einem deutlich niedrigeren Einkommen im Alter als im aktiven Berufsleben rechnen.

Einmalbeitrag: Lösung drohender Rentenlücke?

Das Auszahlungsniveau sinkt seit vielen Jahren und wird angesichts der demografischen Entwicklung weiter sinken. Viele der heute über Fünfzigjährigen sind sich ihrer drohenden Rentenlücke nicht bewusst – die Reserven sind zwar da, werden aber durch Inflation weniger, wenn sie nicht angelegt werden.

Eine Einmal-Investition in die eigene Rentenversorgung kann die Lösung sein. Die Angebote von Versicherern sind vielschichtig – Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag gibt es bei aufgeschobenen Verträgen als fondsgebundene, hybride, Variable Annuities (VA), Unities-with- Profit (UwP) oder ganz klassisch.

Bei den sofortbeginnenden folgen die deutschen Versicherer der klassischen Linie, ausländische Anbieter haben auch sofortbeginnende Renten als VA im Portfolio. Zusätzlich zur privaten Rentenversicherung der dritten Schicht ist für Selbstständige die Nutzung der steuerlichen Höchstgrenzen der Basisrente (Ledige 22.767 Euro, Verheiratete 45.534 Euro) sinnvoll.

Rentenversicherung: Sichere Anlageform

Die Argumente für eine Rentenversicherung liegen auf der Hand: Die Anlage ist, außer bei reinen fondsgebundenen, sehr sicher, die Verzinsung wesentlich attraktiver als bei Festgeld und eine lebenslange Rentenzahlung ist garantiert. Der Besorgnis, das Geld zu stark gebunden zu haben, wirken Flexibilitäten während der Ansparzeit, wie Zuzahlung, Einschluss Todesfallleistungen oder Hinterbliebenenleistung sowie Verschiebung des Rentenbeginns, entgegen.

Auch Entnahmen sind in der Ansparphase – wenn auch dem Zweck der Altersversorgung kontraproduktiv – möglich. Nach Rentenbeginn können Entnahmemöglichkeiten durchaus interessant sein, was die Tarife in unterschiedlichen Ausprägungen zulassen. Üblich sind Entnahmen bis zur Höhe der Todesfallleistung, einzelne Tarife sehen auch höhere Entnahmen vor.

An Einmalbeitragsversicherungen wird häufig kritisiert, dass sie den laufenden Verträgen die Zinserträge wegnähmen und die Versicherer sich mit Einmalbeiträgen die Bestandsentwicklung schönrechnen. Klassische Einmalbeitragspolicen gehören ebenso zum Kollektiv wie Verträge gegen laufende Beitragszahlung. Ihre Anlage managen Kapitalanlagespezialisten des Versicherers, es erfolgt keine individuelle Aufteilung.

Erschwerte Anlage

Dennoch tragen einige Versicherer der erschwerten Anlage eines Einmalbeitrags in einem recht volatilen Kapitalmarkt Rechnung und weisen reduzierte Gewinnsätze im Vergleich zu laufenden Verträgen für 2016 aus.

Bei fondsgebundenen, teilweise fondsgebundenen oder ausländischen Tarifen, kann aber auch ein Einmalbeitrag durchaus flexibler und damit renditeorientierter angelegt werden – immer im Rahmen der Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers.

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Andererseits führt die Beitragsstruktur und die damit verbundenen deutlich reduzierten Änderungs- und Anpassungshäufigkeiten zu geringeren Verwaltungskosten, die sich auch in der Beitragskalkulation niederschlagen. Im Schnitt liegen diese bei der Hälfte der Kosten von laufenden Beiträgen.

Geringe Versteuerung

Dank des Gesetzgebers – der damit auch die eigenverantwortliche Altersvorsorge stärkt – sind Verträge gegen Einmalbeitrag, unabhängig davon, ob eine Ansparphase besteht oder es sich um eine sofortbeginnende Rente handelt, nur mit dem günstigen Ertragsanteil zu versteuern, solange man die lebenslange Rentenzahlung als Auszahlungsform wählt. Einmalbetragsverträge bieten daher für alle – Kunde, Vermittler und Versicherer – eine interessante Alternative für die Altersvorsorge.

Autorin Ellen Ludwig ist Geschäftsführerin von Ascore Das Scoring

Foto: Ascore

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