Auf verschlungenen Wegen

Unter fünf unterschiedlichen Durchführungswegen können Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung wählen – doch nicht jeder dieser Wege führt am Ende auch zu einer passgenauen Betriebsrente. Die Vor- und Nachteile jeweils im Überblick. Gastbeitrag von Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer von Longial, Düsseldorf.

Hochzeitsfotograf Düsseldorf
Kolvenbach: „Zunächst ist zu klären, welches Ziel das Unternehmen mit der Einführung der betrieblichen Altersvorsorge verfolgt.“

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört für die Deutschen laut Gfk-Studie zu den sichersten Anlageformen. Unternehmer fürchten dagegen deren vermeintliche Komplexität. Die beginnt schon bei der Wahl des Durchführungsweges.

Es gibt fünf Formen, in denen eine bAV durchgeführt werden kann: Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) sowie Unterstützungskasse und Pensionsfonds. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber. Bei kleineren Unternehmen häufig nach dem einfachen Schema: Für Arbeitnehmer die Direktversicherung, für Geschäftsführer die Direktzusage.

Ziel vor Durchführungsweg festlegen

Sich bei der Einführung einer bAV als Erstes auf den Durchführungsweg festzulegen, ist aber der falsche Ansatz. Eine schnell übergestülpte Standardlösung kann sich alsbald in unerwünschter
Bilanzbelastung, erhöhtem Aufwand oder unzufriedenen beziehungsweise nicht zusätzlich motivierten Mitarbeitern auswirken.

Stattdessen sollte das Unternehmen erst klären, welches Ziel es mit Einführung der Betriebsrente verfolgt: Möchte es nur den Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung erfüllen oder mit der Betriebsrente die Mitarbeiterbindung fördern?

Wie sieht die Gehaltsstruktur aus, über welche finanziellen Mittel verfügt die Firma? Daher gehört zu einer Beschreibung der Durchführungswege auch ein Blick auf die Auswirkungen des jeweiligen bAV Modells auf die Unternehmen.

1. Direktversicherung – Rechtsanspruch des Arbeitnehmers erfüllt

Den Rechtsanspruch der Belegschaft auf eine Entgeltumwandlung erfüllt der Arbeitgeber mit einer Direktversicherung. Daher gehört dieser Durchführungsweg mit über 80 Prozent zu dem am häufigsten genutzten Format in deutschen Unternehmen.

Bei dieser Betriebsrentenform werden Beiträge in eine Lebensversicherung eingezahlt, die daraus sowie aus den Gewinnen die Leistung erwirtschaftet. Der Arbeitnehmer erhält damit den Anspruch auf eine spätere Rentenleistung aus der Versicherung.

[article_line tag=“Betriebliche Altersvorsorge“]

Die Beiträge trägt entweder der Arbeitgeber allein oder er teilt sich die Aufwände mit dem Arbeitnehmer. Auch die alleinige Übernahme der Kosten durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers ist möglich. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze Stand 1. Januar 2016: West: 74.400 Euro per annum., Ost: 64.800 Euro per annum), zuzüglich einem steuerfreien Jahresbeitrag von 1.800 Euro.

Scheidet der Mitarbeiter vor Rentenbeginn aus dem Unternehmen aus, kann er die Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat fortführen. Da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber relativ gering ist, eignet sich diese bAV Variante auch für kleinere und mittlere Firmen. Zudem wirken sich die Kosten allein in der Gewinn- und Verlustrechnung, nicht aber in der Unternehmensbilanz aus.

Seite zwei: Kritikpunkt Doppelverbeitragung

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