Private Rentenversicherung: Wie funktioniert der Verkauf?

Der Versicherungsnehmer ist insolvent und benötigt dringend Geld. Es bestünde die Möglichkeit, das Recht an seiner privaten Rente zu veräußern. Wie der Rahmen hierfür gesteckt ist und wann eine Übertragung scheitern kann, beschreiben Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Aktuar Peter A. Schramm in ihrem Beitrag.

Eine andere Möglichkeit zum Verkauf der privaten Rentenversicherung: Statt der Abtretung wird eine unwiderrufliche Begünstigung gewählt.

Das Stammrecht an einer privaten Rente könnte im Fall einer eigenen Insolvenz veräußert werden.

Zehnjährige Vorsatzanfechtung

Es bliebe dann nur die zehnjährige Vorsatzanfechtung bezüglich der Übertragung (Paragraf 133 Insolzenzordnung (InsO), Paragraf 3 Anfechtungsgesetz), sowie die dreimonatige Sperre der Paragrafen 88, 130, 131 InsO.

Bei einer (auch lediglich teilweisen, also gemischten) Schenkung der Versicherung wäre die Verfügung über den Versicherungsvertrag bzw. die Auszahlungen vier Jahre anfechtbar, Paragraf 4 AnfG, Paragraf 134 InsO.

Hinzu kommt der – etwa durch das Finanzamt, ebenfalls pfändbare – zehnjährige Anspruch auf Rückforderung wegen (späterer) Verarmung des Schenkers, Paragraf 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Das Sozialamt kann solche Rechtsansprüche auch auf sich überleiten. Wer sicher keine Schenkung wählen möchte, wird sich durch ein versicherungsmathematisches Gutachten absichern müssen, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind.

[article_line]

Unwiderrufliche Begünstigung

Eine andere Möglichkeit: Statt der Abtretung wird eine unwiderrufliche Begünstigung gewählt: A begünstigt B für die auf das Leben von A gezahlte Privatrente. Eine Begünstigung auf den Erlebensfall ist auch bei bereits laufender Rente möglich. B bezahlt einen angemessenen Wert, also liegt eine vollentgeltliche Übertragung des Bezugsrechts vor.

Sind Leistung und Gegenleistung versicherungsmathematisch wertgleich, wird man nach der InsO regelmäßig nur bis zu drei Monate lang abwarten müssen, ob bis dahin kein Insolvenzverfahren beim Verkäufer der Police vorliegt.

Das Geschäft mit dem Aufkauf bereits laufender privater Renten haben noch kaum Investoren entdeckt. Lebensversicherer bieten hier oft gar keinen Rückkaufswert mehr, oder einen relativ niedrigen. Gerade deshalb lohnt sich für beide Seiten der Verkauf.

Seite zwei: Todesfallversicherung ist ratsam

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments