Stau am BU-Markt: Sorgt die Betriebsrentenreform für freie Fahrt?

-> Können die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses „ohne Einschränkungen ihrer üblichen Tätigkeit nachkommen“, seien sie bis zu einer für jede Gruppe festgelegten maximalen automatischen Deckungssumme ohne Gesundheitsprüfung versicherbar. Für Gruppenmitglieder oberhalb der automatischen Deckungssumme müsse allerdings eine vollständige Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.

-> Die Leistungsprüfung sei hier simpler als bei Individualpolicen. Sie umfasst Pasdika zufolge nur „die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Gruppenversicherung und die Kriterien für den Leistungsfall erfüllt sind.“

(Fast) alle müssen mitmachen

Zwingende Voraussetzung sei bei einer Invaliditätsabsicherung nach dem Gruppenmodell allerdings eine „obligatorische oder jedenfalls quasi-obligatorische“ Teilnahme für Arbeitnehmer an der Gruppe.

Denn nur wenn die Mehrzahl der Beschäftigten an der Betriebsabsicherung partizipiert, „sind auch Arbeitnehmer mit schweren Vorerkrankungen versicherbar, solange sie zum Zeitpunkt der erstmaligen Anmeldung zur Gruppenversicherung uneingeschränkt arbeitsfähig sind.“ Ihr hohes Invaliditätsrisiko werde durch genügend Arbeitnehmer mit günstigerem Risikoprofil ausbalanciert. (nl)

Foto: Shutterstock


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