IDD-Umsetzung: Vergütung bleibt unberührt

Die in der Umsetzung der EU-Richtlinie IDD in deutsches Recht enthaltenen Vorschriften zur Vergütung von Beratern stießen auf großen Widerstand. Die Proteste scheinen gefruchtet zu haben: Wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. aus Koalitionskreisen erfahren haben will, soll die Wahlfreiheit für Vermittler nun doch erhalten bleiben.

Verguetung Vermittler IDD
Die IDD-Umsetzung in deutsches Recht wird wohl doch keine Vorschriften zur Art und Weise der Vergütung von Versicherungsmaklern enthalten.

Der AfW hat aus dem Regierungsumfeld erfahren, dass das IDD-Umsetzungsgesetz keine Vorschriften zur Art und Weise der Vergütung von Versicherungsmaklern enthalten soll. Auch die Vergütung durch Kunden soll demnach weiterhin möglich sein. Damit sei der Regierungsentwurf vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag entsprechend der Forderungen des AfW verändert, resümiert der Verband.

„Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden“, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der Verband und seine Mitglieder hatten sich unter anderem mit der Aktion „#EinspruchIDD“ und bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages für dementsprechende Änderungen eingesetzt.

AfW: Erfolg für die Unabhängigkeit der Makler

Außerdem hatte der AfW-Vorstand gemeinsam Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski ein ein Gutachten vorgestellt, dass den Gesetzesentwurf kritisierte. „Gerade das Schwintowski-Gutachten, mit dem wir unsere Position zur Verfassungswidrigkeit des Provisionsgebotes untermauerten, war, neben unserer inhaltlichen Argumentation, sicherlich mitentscheidend für die nun kommenden Änderungen“, meint AfW-Vorstand Norman Wirth.

Zudem hatte der AfW die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht stark kritisiert. Diese hätte nach Ansicht des Verbands dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Auch hier zeichne sich“ ein Erfolg für die Unabhängigkeit der Makler“ ab. Das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden. (jb)

Foto: Shutterstock

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