IDD-Verschiebung: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben. Das teilt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) mit. Die Mitgliedstaaten seien verpflichtet, die Richtlinie bis zum 23. Februar 2018 in nationale Gesetze umzusetzen.

IDD Verschiebung
Die EU-Kommission hat beschlossen, die Anwendbarkeit der IDD auf den 1. Oktober 2018 zu verschieben.

Mit der Entscheidung vom 20. Dezember 2017 folgt die Kommission einem Antrag des europäischen Parlaments, in dem es sich für eine Fristverlängerung ausgesprochen hatte.

Laut BVK sind Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten, den ursprünglich geplanten Zeitrahmen einzuhalten, Grund für die IDD-Verschiebung.

Allerdings müsse dem Kommissions-Beschluss noch durch ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren des europäischen Parlaments und des EU-Rats zugestimmt werden. Die EU-Kommission hat laut BVK zudem vorgeschlagen, zwei delegierte Rechtsakte ebenfalls auf den 1. Oktober zu verschieben.

Diese betreffen demnach insbesondere das Produktgenehmigungsverfahren, Anforderungen zu Produktinformationen sowie den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Hierüber sei aber noch nicht entscheiden.

IDD-Umsetzungsgesetz tritt im Februar in Kraft

Die Verschiebung ändert nach Angaben des BVK nichts an der Tatsache, dass das bereits verabschiedete deutsche IDD-Umsetzungsgesetz bereits im Februar 2018 in Kraft treten wird. Aufgrund der politischen Gesamtsituation in Deutschland sei nicht mit Änderungen zu rechnen.

„Diejenigen, die meinen, sie könnten im Hinblick auf die Verschiebung der EU-Kommission erstmal abwarten, irren deshalb“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK empfiehlt allen Versicherungsvermittlern, die vom Verband zusammen mit Prof. Dr. Matthias Beenken entwickelte IDD-Checkliste zu nutzen. (jb)

Foto: Shutterstock

 

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