Mehrfachversicherung kann zu Verlust des Versicherungsschutzes führen

Was passiert im Schadensfall, wenn ein Versicherter zwei Verträge abgeschlossen hat, die das selbe Risiko absichern sollen? Kann er seinen Schaden bei beiden Versicherern geltend machen? Diese Frage hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg beantwortet.

Recht-Mehrfachversicherung
Besteht bei Eintritt eines Versicherungsfalls eine Mehrfachversicherung kann ein Versicherter nur seinen tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen und darf den Schaden nicht mehrfach abrechnen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Jever nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000,- Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung weigerte sich, die Zahlung zu leisten mit der Begründung, dass eine Mehrfachversicherung vorliege.

Der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages im Jahr 2012 bewusst wahrheitswidrig verneint, dass bereits eine andere Hausratversicherung bestand.

Zweiter Vertrag wurde in betrügerischer Absicht geschlossen

Das bestritt der Versichterte und sagte, die andere Hausratversicherung sei von seiner Frau 1996 abgeschlossen worden. Er sei des Deutschen damals noch nicht ausreichend mächtig gewesen. Der 5. Senat des OLG Oldenburg glaubte den Angaben des Versicherten nicht.

Nach Ansicht das Senats hatte der Mann den Vertrag im Jahr 2012 in betrügerischer Absicht geschlossen. Bereits vier Monate nach dem Abschluss der Versicherung im Jahr 2012 hatte er beiden Versicherungen einen Wasserschaden gemeldet und von beiden jeweils 800,- Euro erhalten.

Es sei nicht glaubwürdig, dass der Versicherte sich erst anlässlich dieses Schadensfalles an die Versicherung aus dem Jahr 1996 erinnert habe.

Seite zwei: Versicherungsnehmer wollte doppelt abkassieren

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