BGH-Vorgaben zu Patientenverfügungen erhöhen Beratungsbedarf

Neuerungen bei Patientenverfügungen und Pflegegraden haben im vergangenen Jahr so viel Beratungsbedarf bei Bürgern verursacht wie noch nie. Besonders die Nachfrage zu Patientenverfügungen und Vollmachten steigt weiter, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz jetzt mitteilte.

Der Wunsch, in bestimmten Fällen zum Beispiel lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen.
Der Wunsch, in bestimmten Fällen lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen.

Anlass für den zunehmenden Beratungsbedarf sei die Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH), klare und detaillierte Aussagen zu Patientenwünschen in Verfügungen zu äußern.

Der Wunsch, in bestimmten Fällen zum Beispiel lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen. Hier seien genauere Details erforderlich, betonte der BGH.

Nicht schlicht den Namen eintragen

Die Stiftung, die 2017 mehr als ein Drittel aller 33.000 Beratungen für Patientenverfügungen aufwendete, warnt davor, schlicht seinen Namen in einen Internetvordruck einzutragen. „Eine gute Beratung braucht 90 Minuten und lässt später noch Raum für Nachfragen und Bedenkzeit“, erläuterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund.

Bürger können unter anderem das Servicetelefon der Stiftung für eine erste Beratung kostenlos nutzen. Intensivgespräche seien Mitgliedern sowie Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 4 und Menschen mit schwerer Demenz sowie deren Angehörigen vorbehalten. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

 

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