Fondspolicen: Kunden zu häufig allein gelassen

Eine Anlage auf eigenes Risiko in einer Größenordnung von fünf- bis sechsstelligen Beträgen sollte laufend überwacht und regelmäßig betreut werden, um gegebenenfalls die im Vertrag vorgesehenen Optionen zu nutzen.

Gastbeitrag von Dr. Tobias Schmidt, f-fex AG

Tobias-Schmidt
Tobias Schmidt: „Bisher gibt es keine Erhebung der Risikoneigung der Kunden verbunden mit der Risikoklasse des Produkts.“

Fondsgebundene Produkte bieten heute eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten während der Laufzeit des Vertrags. Die Umschichtung zwischen den gewählten Fonds, die veränderte Allokation neuer Sparbeiträge oder die Hinzunahme neuer Fonds zählen wohl zu den wichtigsten Vertragsoptionen.

Genutzt werden diese Möglichkeiten aber bis dato kaum, denn das Thema ist sehr komplex und der Kunde wird viel zu häufig allein gelassen.

Eine Anlage auf eigenes Risiko in einer Größenordnung von fünf- bis sechsstelligen Beträgen sollte jedoch laufend überwacht und regelmäßig betreut werden, um gegebenenfalls die im Vertrag vorgesehenen Optionen zu nutzen.

Bleibt dies aus, wird aus einem eigentlich guten und zeitgemäßen Produktkonzept schnell ein Rohrkrepierer, der Enttäuschungen auf der Kundenseite hervorruft.

Ruhiger Vertragsverlauf bevorzugt

Wie sieht aber die Realität aus? Der Versicherer ist froh, wenn der Kunde nach Abschluss möglichst wenig Transaktionen anstößt, da dies Kosten verursacht.

Der Vermittler ist ebenfalls an einem ruhigen Vertragsverlauf interessiert, zumal er bei aktiver Einflussnahme auf die Portfoliozusammensetzung gegebenenfalls in unerwünschte Haftungssituationen kommt.

Die laufenden Informationen des Versicherers an den Kunden in Gestalt der vorgeschriebenen Standmitteilungen liefern zudem kaum Impulse für eine aktive Beschäftigung mit dem Verlauf der Fonds.

Risikoprofile regelmäßig abgleichen

Man muss sich als Kunde schon sehr aktiv bemühen, um zeitnah die relevanten Informationen über diesen Teil seines Vermögens zu bekommen. Diese Beschreibung mag nicht in jedem Einzelfall zutreffen, sie beschreibt jedoch die überwiegend vorherrschende Situation.

Bisher gibt es beim Vertrieb von Fondspolicen keine obligatorische Erhebung und Dokumentation der Risikofähigkeit und der Risikoneigung des Kunden verbunden mit der Risikoklasse des Produkts.

Auch wenn sich das durch die verschiedenen Regulierungsaktivitäten (PRI- IPS, IDD, POG) im Neugeschäft ändern wird, bleibt unbefriedigend, dass die Risikoprofile von Kunde und Produkt während der Vertragslaufzeit nicht regelmäßig abgeglichen werden.

Seite zwei: Akteure müssen Mehrwert liefern

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