Kfz-Versicherung: Richtiges Verhalten bei Unfall im Ausland

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab.

Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines PKW, eine der üblichen Kreditkarten gehört ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Schadenregulierung in Muttersprache des Geschädigten

Ist der Unfallwagen fahrbereit, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten für die Regulierung haben.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause auch der Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit dem gegnerischen Autokennzeichen lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte finden.

Natürlich erfolgt die Schadenregulierung in der Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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