High on wheels – Cannabis am Steuer

Der 20. April oder „420 Day“ ist  für Cannabis-Fans ein Pflichttermin: Denn 420, 4:20 oder 4/20 (engl.: four-twenty) ist in den USA ein Codewort für den Konsum von Haschisch und Marihuana. Hierzulande können Kranke auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten und müssen nicht mit Sanktionen rechnen – wenn sie sich an die Vorgaben des Arztes halten und fahrtüchtig sind. Anders sieht es aus, wer zum privaten Vergnügen kifft.

Marihuana
Ein schmaler Grat: Cannabiskonsum bei Autofahrerern. Aus medizinischer Sicht kann das erlaubt sein. Bei Privatkonsum droht dagegen mächtig Ungemach.

Hände weg vom Steuer – und das nicht nur, bis der erste Rausch verflogen ist! Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt hat, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, so die Rechtsexperten der Arag.

Diese wird in der Regel schon beim ersten Vergehen mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße geahndet. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg.

Im Wiederholungsfall erhöht sich die Strafe auf bis zu drei Monate Fahrverbot und eine Geldbuße bis 1.500 Euro. Was Autofahrer aber am meisten fürchten dürften: Die Führerscheinbehörde wird von dem Bußgeld- oder Strafverfahren informiert und dann droht immer auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Grenze für eine Ordnungswidrigkeit

Um bei einer Blutprobe den Nachweis für einen vorliegenden Cannabis-Konsum zu führen, wird der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum bestimmt. Ab 1 Nanogramm THC pro ml Blutserum kann allein aufgrund dieser Überschreitung des Grenzwertes von einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit ausgegangen werden.

Das hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr klargestellt (Beschluss vom 14.02.2017, Az.: 4 StR 422/15). Diesen Wert unterschreitet ein Gelegenheitskonsument meist sechs bis zwölf Stunden nach dem Gebrauch, ein regelmäßiger Cannabiskonsument unter Umständen aber erst nach zwei bis zehn Tagen Abstinenz.

So lange heißt es also: Hände weg vom Steuer! Das gilt auch, wenn die Fahrtüchtigkeit durch den länger zurückliegenden Gebrauch von Haschisch, Marihuana oder THC-haltigen Extrakten und Medikamenten nicht mehr eingeschränkt ist.

 

Seite 2: Grenzwerte für Fahrerlaubnisentzug

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