Provisonsdeckel: AfW hinterfragt vorgelegte Zahlen des Ombudsmanns

Der AfW verwehrt sich gegen die vorgelegten Zahlen des Ombudsmanns für Versicherungen. Diese seien laut Pressemitteilung lückenhaft und geben somit nur ungenau über die Notwendigkeit einer politischen Regulierung Auskunft. Insbesondere die Unterscheidung zwischen zulässigen und berechtigten Beschwerden verändert den Blick auf die Frage der Beratungsqualität.

Am 23.5.2019 hat der amtierende Ombudsmann für Versicherungen, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, die Jahresstatistik 2018 vorgestellt. Im Bereich der Lebensversicherung gab es 2018 annähernd null Beschwerden gegen Vermittler. Bei der Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung wird häufig damit argumentiert, dass die Qualität der Beratung gering sei und verbessert werden müsse.

Provisionsdeckel tut nicht Not

In dem vorliegenden Entwurf eines Provisionsdeckelgesetzes wird ein extrem bürokratisches und kaum umsetzbares System von Qualitätskriterien vorgestellt und den Versicherern die Aufsicht über deren Einhaltung übertragen.

Der AfW hat diesen Umstand in seiner ausführlichen Stellungnahme zu dem Referentenentwurf wegen des damit vorgesehenen Systemwechsels in der Vermittleraufsicht hart kritisiert.

Die aktuelle Statistik des Ombudsmann weist nun für 2018 die Zahl von 103 „zulässigen Beschwerden“ gegen Vermittler auf. Ein weiterer Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. 43,7 % der zulässigen Beschwerden, also 45 Beschwerden, betrafen davon die Sparte Leben.

Zulässig ist nicht begründet

Eindrucksvoller wird es noch, wenn man beachtet, was „zulässig“ bedeutet. Das heißt ausschließlich, dass sich die Schlichtungsstelle überhaupt inhaltlich mit der Beschwerde befasst hat. Darüber, ob die Beschwerde auch „begründet“ ist – also letztlich festgestellt wurde, dass durch den betroffenen Vermittler etwas falsch gemacht wurde – , sagt die Zahl noch nichts aus.

Lediglich 31,4 % (also 32 Beschwerden) der zulässigen Vermittlerbeschwerden gingen 2018 zugunsten der Beschwerdeführer aus. Das heißt wiederum, dass lediglich 32 Beschwerden gegen Vermittler tatsächlich auch begründet waren. Überträgt man auch hierauf wiederum die 43,7 % Sparte Leben, stellt sich heraus, dass ca. 14 berechtige Beschwerden gegen Vermittler im Bereich Lebensversicherung 2018 beim Ombudsmann festgestellt wurden.

Statistik weist Lücken auf

Ob überhaupt auch nur eine einzige begründete Beschwerde gegen Versicherungsmakler dabei war, lässt die Statistik leider wieder einmal offen. In Deutschland sind ca. 200.000 Versicherungsvermittler registriert. Es gab also je Versicherungsvermittler 0,00016 Beschwerden in 2018, im Bereich der Sparte Leben nur 0,00007 Beschwerden.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: „Das ist statistisch null. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, wie völlig absurd es ist, den Vermittlern pauschal eine schlechte Beratungsqualität zu unterstellen und damit auch noch ein Gesetz begründen zu wollen, was massiv in Grundrechtspositionen vor allem von mittelständischen Gewerbetreibenden eingreift. 4.700.000 – in Worten: viermillionensiebenhunderttausend – vermittelte Versicherungsverträge 2018 und dabei nur 14 – in Worten: vierzehn – berechtigte Beschwerden zur Vermittlung – das sind Zahlen, die die Branche stolz vor sich hertragen kann. Besser geht es nicht und es wird Zeit, dass die Politik hier Anerkennung ausspricht, statt abwegige Negativunterstellung zur Gesetzesbegründung heranzuziehen.“

 

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments