Weitere Stimmen zur MDK-Reform: „Harter Schlag ins Gesicht von Versicherten und Arbeitgebern“

Die Reform des MDK ruft viel Kritik hervor. Nun äußern sich die Vorstände von AOK Nordost und BKK Bundesverband sehr kritisch zur Idee von Jens Spahn.

Zu den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am heutigen Mittwoch als Gesetzesentwurf ins Kabinett eingebrachten Neuregelungen zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen durch den MDK sagt Frank Michalak, Vorstand der AOK Nordost:

Es ist erschreckend und unverantwortlich zugleich, wie hier unter dem Deckmantel einer Verbesserung der Abrechnungsprüfung ein bewährtes System ausgehebelt und ad absurdum geführt werden soll. Denn geht es nach dem Willen von Jens Spahn, sollen zukünftig Krankenhausabrechnungen nur noch eingeschränkt prüfbar sein und nur noch maximal 10 bis 15 Prozent der Rechnungen beanstandet werden, bisher sind es im Durchschnitt 17 Prozent. Bis zu 60 Prozent dieser geprüften Krankenhausabrechnungen waren und sind fehlerhaft.

Doch damit nicht genug: Sind derzeit bei einer nachgewiesenen Falschabrechnung durch die Krankenkassen 25 bis 50 Prozent der Differenzsumme zurückzufordern, sollen diese Strafabschläge in Zukunft auf maximal 1.500 Euro gedeckelt werden. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Jedes Jahr zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Milliarden für die Leistungen der Krankenhäuser.

Doch wenn die Kassen zukünftig die korrekte Verwendung dieser Gelder überprüfen wollen, machen sie sich mit diesen Neuregelungen einfach nur lächerlich. Und wer falsch abrechnet, braucht unter solchen Umständen keine Sanktionen zu fürchten. Im Gegenteil: Er wird eher dazu animiert, Strategien zu entwickeln, wie mit fehlerhaften Abrechnungen mehr Geld in die Kassen fließt.

Geld, das die Versicherten und Arbeitgeber zahlen müssen. Denn die zusätzlichen Belastungen von schätzungsweise mehr als einer Milliarde Euro müssen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden. Wie die Versorgung unter solchen Bedingungen auch nur ansatzweise verbessert werden soll, bleibt ein Geheimnis, dessen Lösung wohl nur der Bundesgesundheitsminister zu kennen scheint. Mit diesen Neuregelungen werden Fehler lukrativ und Kontrolle ein leeres Wort. Das ist keine Reform, sondern eine Farce und gleichzeitig ein harter Schlag ins Gesicht der Versicherten und Arbeitgeber.

Auch die weiterhin vorgesehene „Reform“ der Organisation des Medizinischen Dienstes sieht Michalak kritisch: „Die Medizinischen Dienste werden komplett durch die Beitragsgelder der Kranken- und Pflegekassen bezahlt. Zukünftig sollen aber die Vertreter dieser Kassen so gut wie kein Mitspracherecht mehr haben. Ein völlig untauglicher Zustand.“

Auch Franz Knieps ist nicht erfreut über die Pläne des Bundesgesundheitsministers

Die Betriebskrankenkassen anerkennen, dass das Ministerium im Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz hinsichtlich der Selbstverwaltungsgremien der MDKs eine verbesserte Besetzung mit Kassenvertretern vorsehen. Auch die Stärkung des Frauenanteils im Verwaltungsrat ist richtig.

Will man jedoch den Anteil junger Vertreter und die Professionalität dieses Gremiums erhalten bzw. stärken, ist nicht nachvollziehbar, dass die Vertreter der Krankenkassenbank letztlich kein aktuelles Kassen-Know How mitbringen können sollen. Anders sind die vorgesehenen 12 Monate „Kassenabstinenz“ nicht zu erklären.

Dies obwohl gerade in Zeiten des medizinischen und digitalen Fortschritts Fachleute in den Gremien tätig sein müssen, die die Versichertenbedürfnisse mit denen der solidarischen Versichertengemeinschaft der GKV zusammenbringen können.

Mit dem Kabinettsentwurf wird auch die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen angegangen. Etliche Ansätze des Gesetzes sind auch hier im positiven Sinne nachgeschärft worden und enthalten verbesserte Anreize für die Krankenhäuser, regelgerecht abzurechnen.

Nach wie vor nicht hinnehmbar ist allerdings die Einführung einer Prüfquote für Krankenhausrechnungen, die in der Spitze auf 15 Prozent begrenzt werden soll. Versicherten dürfte kaum zu erklären sein, warum eine Krankenhausrechnung – anders als z.B. eine Handwerkerrechnung – nach Erfüllung einer Quote nicht mehr geprüft werden darf.

Schließlich zeigt sich heute, dass jede zweite Krankenhausrechnung, die der Medizinischen Dienst prüft, falsch ist. Etwa drei Milliarden Euro jährlich werden durch Korrekturen der Krankenhausrechnungen zu Gunsten der Solidargemeinschaft zurückgefordert, die damit in die medizinische Versorgung der Versicherten zurückfließen können.

Dies muss so bleiben oder zumindest die Prüfquote deutlich erhöht werden. Denn die Ausstellung richtiger Krankenhausabrechnungen hat mit überbordender Bürokratie nichts zu tun

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