Bundesregierung spannt mit Kreditversicherern 400-Milliarden-Euro-Schutzschirm

Die Bundesregierung spannt gemeinsam mit den deutschen Kreditversicherern einen Schutzschirm, um die Geschäftsbeziehungen der deutschen Wirtschaft in der Corona-Pandemie abzusichern. Die Vereinbarung mit dem Bund ermöglicht es den Kreditversicherern, ihren Kunden weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von rund 400 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung spannt gemeinsam mit den deutschen Kreditversicherern einen Schutzschirm, um die Geschäftsbeziehungen der deutschen Wirtschaft in der Corona-Pandemie abzusichern. Die Vereinbarung mit dem Bund ermöglicht es den Kreditversicherern, ihren Kunden weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von rund 400 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Durch eine Garantie des Bundes können sie dabei höhere Risiken eingehen als es durch die tatsächliche Risikobewertung gerechtfertigt wäre. Das stabilisiert die Lieferketten, verhindert Kettenreaktionen und sichert das Vertrauen in die Stabilität der Wirtschaft.

Versicherer decken Lieferantenkredite in Höhe von 400 Milliarden Euro
Die Vereinbarung sieht eine Garantie des Bundes für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von März bis Ende 2020 in Höhe von 30 Milliarden Euro vor. Im Gegenzug verpflichten sich die Kreditversicherer, die Kreditlimite im bestehenden Umfang von derzeit rund 400 Milliarden Euro weitestgehend aufrecht zu erhalten.

Darüber hinaus tragen die Kreditversicherer Verluste in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro selbst, übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen und führen zwei Drittel ihrer gesamten Prämieneinnahmen für das Jahr 2020 an den Bund ab. Im Jahr 2019 beliefen sich die Prämieneinnahmen auf 817 Millionen Euro.

Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Kreditversicherern gilt rückwirkend für Entschädigungszahlungen seit März 2020 und läuft Ende 2020 aus. Zur Umsetzung müssen die Kreditversicherer noch bilaterale Verträge mit der Bundesregierung abschließen.

Das gemeinsame Ziel von Bundesregierung und Kreditversicherern ist es, die Lieferbeziehungen ihrer Kunden mit Unternehmen zu stabilisieren, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und durch die Folgen der Pandemie in Schwierigkeiten geraten oder schon geraten sind.

Die Bundesgarantie ist kein Freibrief für riskante Geschäfte mit Abnehmern, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Corona-Pandemie in Frage stand. Die Versicherungen überwachen und bewerten weiterhin die Bonitäten der Abnehmer und übernehmen damit für ihre Kunden die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung. In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen kommen.

Eine Warenkredit- oder Delkredere-Versicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Kommt es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen.

Nach Schätzungen des GDV decken die Limite der Kreditversicherer unter anderem rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren und tragen damit erheblich zur  Sicherheit der deutschen Exportwirtschaft bei.

Foto: Shutterstock

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