LV 1871 überarbeitet Golden BU

Hermann Schrögenauer, Vorstandsmitglied bei der LV 1871

Die LV 1871 hat ihre Golden BU generalüberholt und präsentiert den Tarif zum 1. Mai mit zahlreichen Neuerungen. Eine Änderung der Berufsgruppenneueinstufung, verfeinerte Anpassungsoptionen etwa beim Meldezeitraum, erhöhte Nachversicherungsgrenzen oder eine Neuregelung des Dynamikwiderspruchs machen das Produkt flexibler und leistungsstärker.

Die LV 1871 hat ihre Golden BU generalüberholt und präsentiert den Tarif zum 1. Mai mit zahlreichen Neuerungen. Eine Änderung der Berufsgruppenneueinstufung, verfeinerte Anpassungsoptionen etwa beim Meldezeitraum, erhöhte Nachversicherungsgrenzen oder eine Neuregelung des Dynamikwiderspruchs machen das Produkt flexibler und leistungsstärker.

Ab sofort kann der Versicherungsnehmer bei einem Berufswechsel eine Berufsneueinstufung beantragen und – bei besserer Einstufung der neuen Tätigkeit – von vergünstigten Beiträgen und einer Anhebung der Obergrenze für die Nachversicherung profitieren. Bereits nach zwölf Monaten im neuen Beruf können Kunden diese Möglichkeit wahrnehmen.

Auch Schüler und Studenten können zum Ende ihrer (Schul-)Ausbildung bzw. ihres Studiums von der Überprüfung der Berufseinstufung und Anpassung der Nachversicherungsobergrenze profitieren – im Rahmen der Zukunftsgarantie nach wie vor ohne erneute Risikoprüfung. Diese wird für viele Kunden beim Abschluss der Versicherung bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren zudem in vereinfachter Form angeboten: als Online-Risikoprüfung mit sieben Risikofragen.

Arbeitet die versicherte Person arbeitsvertraglich oder auf selbstständiger Basis unter 30 Stunden pro Woche, berücksichtigt die LV 1871 bei der Ermittlung des BU-Grades nun zudem auch, zusätzlich zu der in Teilzeit ausgeübten Erwerbstätigkeit, die Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann und die Tätigkeit im Rahmen der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen im gleichen Haushalt.

Neue Anpassungoptionen

Wie wird die Golden BU flexibler? Anpassungen der Versicherungssumme sind oft bei Heirat oder der Geburt eines Kindes nötig. Die LV 1871 verlängert hier den Meldezeitraum, sodass Kunden jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt eines Ereignisses Zeit haben, ihre versicherte BU-Rente zu erhöhen.

Zudem erhöht der BU-Spezialist die Nachversicherungsgrenzen. Diese sind nun bis zu einer maximalen Obergrenze von monatlich 3.000 Euro möglich. Für Schüler der gymnasialen Oberstufe und auch die meisten Studenten wurde die Obergrenze der Nachversicherung auf 2.500 Euro erhöht. Für ausgewählte Studiengänge gilt zukünftig sogar ebenfalls die Obergrenze von 3.000 Euro.

Erreicht die BU-Rente die Obergrenze einer möglichen Nachversicherung greift die neue Karrieregarantie. Steigt das regelmäßige Gehalt des Versicherungsnehmers um mindestens fünf Prozent, kann die BU-Rente innerhalb von sechs Monaten bei unbefristetem Angestelltenverhältnis um denselben Prozentsatz erhöht werden – ohne erneute Risikoprüfung. Dabei sind Erhöhungen bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherungsgarantie möglich.

Auch die Regelung zum Dynamikwiderspruch passt die LV 1871 an: Der Dynamik kann nun unbegrenzt oft widersprochen werden, ohne dass der Kunde das Recht auf weitere Erhöhungen verliert. Nach dem dritten Widerspruch setzen die Dynamikerhöhungen aus, bis der Kunde sie wieder aktiviert.

Kunden, die die Golden BU bis zum Endalter 60 abgeschlossen haben, können nun auch die Verlängerungsgarantie in Anspruch nehmen. Dabei kann innerhalb von zwölf Monaten nach Erhöhung der Regelaltersgrenze die Versicherungs- und Leistungsdauer ohne erneute Risikoprüfung um die Anzahl der Jahre angepasst werden, um die sich die Regelaltersgrenze verschiebt.

Um die Berufsunfähigkeitsversicherung noch kundenfreundlicher zu gestalten, unterstützt die LV 1871 den Versicherungsnehmer auch bei Zahlungsschwierigkeiten und bietet eine befristete Beitragsfreistellung für einen selbst festgelegten Zeitraum von bis zu sechs Monaten an.

Nach Ablauf der Frist setzt die Beitragszahlung automatisch wieder ein, ohne dass der Kunde erneut aktiv werden muss. Zudem können Kunden nun auch ohne Angabe von Gründen eine Stundung von bis zu 24 Monaten verlangen – bei vollem Versicherungsschutz sowie flexiblen Rückzahlungsbedingungen.

Verbesserte Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und schwerer Krankheit

Bei Arbeitsunfähigkeit leistet die LV 1871 die vereinbarte Rente ab sofort für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten statt wie bisher für 18 Monate. Erkrankt der Kunde an einer schweren Krankheit wie zum Beispiel Krebs oder Herzinfarkt, muss er lediglich einen vereinfachten Nachweis in Form eines Facharztberichtes einreichen.

Binnen fünf Arbeitstagen wird dann über die schnelle Leistung bei schwerer Krankheit entschieden. Diese wird in Höhe der vereinbarten BU-Rente für bis zu 18 Monate ausgezahlt – unabhängig von einer etwaigen Verbesserung des Gesundheitszustandes. Während der BU-Versicherungsdauer garantiert der Versicherer zusätzlich die lebenslange Weiterzahlung der vereinbarten BU-Rente, wenn in den letzten zehn Jahren vor Vertragsende die Pflegebedürftigkeit eintritt.

„Unsere Golden BU ist ein absolut kundenzentriertes Produkt. Mit den jetzt vorgestellten Neuerungen haben wir unser Angebot konsequent an die Wünsche unserer Kunden angepasst – flexibel und leistungsstark“, sagt Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871.

Foto: Florian Sonntag/Cash.

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