PKV: Weniger Beschwerden beim Ombudsmann

Die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der Privaten Krankenversicherer ist rückläufig. Das zeigt die Jahresstatistik der Schlichtungsstelle für 2019. In 5.953 Fällen musste die Schlichtungsstelle vermitteln.

Krankenversicherung
Ombudsmann Heinz Lanfermann

Privatversicherte haben sich im vergangenen Jahr deutlich weniger beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung über ihren Versicherer beschwert. Das zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle.

Insgesamt gingen im Jahr 2019 5.953 Anträge beim PKV-Ombudsmann ein – rund 19 Prozent weniger als noch im Vorjahr (2018: 7.328). Besonders auffällig ist der starke Rückgang von Beschwerden zur Beitragshöhe beziehungsweise Beitragsanpassung in der Krankheitskostenvollversicherung.

Ihre Zahl sank um über 80 Prozent auf nunmehr 250 Anträge (2018: 1.504).  Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen bestehenden Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist, liegt die Zahl der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei unter 0,02 Prozent.

„Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer“, bewertet Ombudsmann Heinz Lanfermann die neusten Zahlen.

In vier von fünf Fällen zogen die Beschwerdeführer die Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zur Krankheitskostenvollversicherung hinzu. Dabei ging es sehr häufig um Gebührenstreitigkeiten (20,4 Prozent der Schlichtungsanträge) und die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit (16,6 Prozent), gefolgt von Beschwerden zur Kostenerstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (14,9 Prozent).

„Damit gab es auch im vergangenem Jahr keine Überraschungen bei der thematischen Ausrichtung des Antragsaufkommens“, erklärt Lanfermann. Die Schlichtungsverfahren zu den Zusatzversicherungen betrafen hauptsächlich die Auslegung der Vertragsbedingungen. Diese machten rund ein Drittel aller 758 Anträge aus. Im Bereich der Pflegepflichtversicherung gab es insgesamt nur 191 Anträge auf ein Schlichtungsverfahren. (dr)

Foto: Cash.

 

 

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