Kein Crash durch Zinsabsenkung

Foto: Debeka
Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt auch nach der Absenkung des Garantiezinses Anfang 2022 die wichtigste Form der Arbeitskraftabsicherung, wohl aber zu einem höheren Preis. Zugleich dürfte dadurch der Kreis derer, die sie sich leisten können, weiter schrumpfen. Wie schätzen Makler, Versicherer und Rating-Experten die Zukunft der BU ein?

Die neueste Untersuchung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) zeigt deutlich: Die Berufsunfähigkeit bleibt für die Deutschen eine der größten finanziellen und zugleich am stärksten unterschätzten Gefahren. Demnach wird bis zum Renteneintritt jeder Vierte mindestens einmal in seinem Arbeitsleben berufsunfähig.

„Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten“, fasst der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Situation zusammen.

Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der DAV und Vorstandsvorsitzender der Bayerischen

Umso bedenklicher findet er die Tatsache, dass es auf etwa 45 Millionen Berufstätige in Deutschland nur etwa 17 Millionen BU-Verträge gibt. Dabei sei das Risiko, berufsunfähig zu werden, seit der letzten DAV-Untersuchung vor 20 Jahren erheblich gestiegen. Die Wahrscheinlichkeit für Frauen bis zu ihrem 40. Geburtstag berufsunfähig zu werden, ist über 30 Prozent gestiegen, vor allem aufgrund psychischer Erkrankungen.

Bei Männern bis 40 gab es hingegen keine wesentlichen Veränderungen. Ab 40 ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern das Berufsunfähigkeits-Risiko statistisch erheblich gesunken – um 36 beziehungsweise 45 Prozent. „Darin spiegelt sich deutlich die Veränderung der Arbeitswelt wider.“

Insgesamt resultiert derzeit beinahe jeder dritte BU-Leistungsfall (31,88 Prozent) laut einer Untersuchung von Morgen & Morgen aus psychischen Erkrankungen. Noch vor zehn Jahren waren es nur etwa 20 Prozent. Die aktuellen Erkenntnisse ziehen neue Rechnungsgrundlagen für die BU nach sich, wie DAV-Pressesprecher Erik Staschöfsky erklärt.

„Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung kamen wir zu dem Ergebnis, dass wir neue Tafeln für die Reservierung von Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzustellen haben, da die derzeit aktuelle BU-Tafel – die DAV 1997 I – vor dem Hintergrund neuer Erfahrungen und Entwicklungen im Markt überholt ist“, meint er. „Die nun von uns vorgestellten Ergebnisse zum Thema BU sind daher unabhängig von der BMF-Entscheidung, den Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2022 zu senken.“

Auswirkungen eher moderat

Doch wie wird sich nun die Absenkung des Rechnungszinses auf die BU auswirken? BU-Versicherungsmakler Matthias Helberg sieht keine dramatischen Entwicklungen. „Bei den letzten Absenkungen des Garantiezinses waren die Auswirkungen auf die BU-Beiträge eher moderat“, so seine Erfahrung. Zu erwarten seien vor allem Konsequenzen bei den Garantiebeiträgen, weniger bei den zu zahlenden Nettobeiträgen, wobei letztere relevanter seien aus der Sicht vieler Kundinnen und Kunden.

Matthias Helberg, Makler

Problematisch schätzt er hingegen die Aufweichung der BU zugunsten anderer Biometrieprodukte ein. „Dass die BU generell zu teuer ist, sehe ich differenziert“, meint er. Für viele Berufsgruppen wie Akademiker und Bürojobs sei sie eher zu günstig – zu Lasten anderer Berufsgruppen wie handwerkliche und soziale Berufe. „Die Lösung liegt meiner Meinung nach sicherlich nicht in der Flucht in Pseudo-Arbeitskraftabsicherungen wie der Grundfähigkeitsversicherung“, sagt Helberg.

Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative

„Die Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist bestenfalls eine Alternative dazu, gar nichts zu machen. Oder eine Alternative zur Pflegeversicherung.“
Die Lösung läge leider, wie er betont, in einem Eingreifen des Gesetzgebers, damit Qualifikation und Beruf nicht zu stark zur Beitragskalkulation von Verträgen zur Arbeitskraftabsicherung herangezogen werden.

„Überwiegend körperlich tätig oder nicht“ – diese Unterscheidung, wie sie bei der Unfallversicherung üblich ist, galt früher auch bei der BU. „Bis ein Lebensversicherer, den es heute nicht mehr gibt, mit mehreren Berufsgruppen anfing“, erinnert Helberg.

Die Branche selbst könne das nicht rückgängig machen, der Gesetzgeber aber sehr wohl – wie bei den Unisextarifen. Im Übrigen mit einer ähnlichen Begründung, findet er: So, wie sich niemand sein Geschlecht aussuchen könne, kann sich niemand seine Begabungen und Talente – und die Möglichkeiten ihrer Förderung – aussuchen, die für die Berufswahl ausschlaggebend sind.

Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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