Reitsport: Pferdehaftpflichtversicherung gehört zum Standard

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Rund 3,9 Millionen Reiter und schätzungsweise 900.000 Pferdehalter gibt es in Deutschland. Aus der daraus folgenden Zahl der Aktivitäten der Halter und Reiter mit ihren Pferden ergeben sich auch entsprechend hohe Unfallpotenziale.

Ein Pferd kann erhebliche Schäden anrichten. Das kann den Halter unter Umständen teuer zu stehen kommen, denn er haftet für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. In dem Zusammenhang weist die auf Tierversicherungen spezialisierte GHV Pferdehalter darauf hin, freiwillig eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Rund 3,9 Millionen Reiter und schätzungsweise 900.000 Pferdehalter gibt es in Deutschland. Aus der daraus folgenden Zahl der Aktivitäten der Halter und Reiter mit ihren Pferden ergeben sich auch entsprechend hohe Unfallpotenziale. Pferde sind bekanntermaßen Fluchttiere.

Wenn sie sich erschrecken, sich losreißen und durchgehen, sind sie aufgrund ihrer Größe und Geschwindigkeit kaum zu halten. Und können große Schäden anrichten. Für diese müssen die jeweiligen Tierhalter aufkommen. Die Situationen, in denen das geschehen kann, sind vielfältig. Klassischerweise passieren Unfälle beim Reiten selbst, dem Ausführen der Tiere zu Fuß, aber auch eine Flucht von der Koppel kann ungeahnte Folgen haben.

„Die Pferdehaftpflicht ist, im Gegensatz zu anderen Tierhaftpflichtversicherungen, keine Pflichtversicherung. Sie bietet Pferdehalterinnen und Pferdehaltern aber einen umfassenden Schutz vor den möglicherweise erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalls. Für den Pferdehalter sollte sie daher zum Standard gehören“, erklärt Volker Lauenstein, Produktmanager der GHV Versicherung.

Abgesichert ist der Pferdehalter, wenn durch das Pferd Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Versichert ist aber nicht nur der Halter. Mitversichert sind darüber hinaus auch Familienangehörige, Personen, die mit dem Halter in einer häuslichen Gemeinschaft leben, Mit-Besitzer und Privatpersonen, in deren Obhut sich das Tier befindet, wenn sich der Halter im Urlaub befindet. Der Versicherungsschutz besteht auch für Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei Schäden gegenüber Dritten. Ansprüche der Reitbeteiligungen und Fremdreiter gegenüber dem Pferdehalter sind ebenfalls abgesichert.

Vor unliebsamen und möglicherweise teuren Überraschungen ist der Pferdehalter natürlich bei der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und den entsprechenden Vorbereitungen abgesichert. Die Versicherung deckt Trainings, Schauvorführungen, Pferderennen, Turniere und die nichtgewerbliche Nutzung des Tieres als Therapiepferd ab. Im Komfort- und Premiumtarif gehört auch die unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer dazu.

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