Inflation: Was Versicherte jetzt tun sollten – und was nicht

Ein Taschenrechner liegt auf einem Blatt Papier und zeigt den Begriff Inflation. Um ihn liegen eine Brille, Muenzen und eine Kugelschreiber.Auf dem Schreibtisch l
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Die Inflation treibt die Ausgaben der privaten Haushalte in die Höhe. Einige Versicherte dürften aktuell darüber nachdenken, sich von Versicherungsverträgen zu trennen, um Prämien zu sparen. Keine gute Idee sagt der Bund der Versicherten (BdV). Die Verbraucherschützer warnen vor einer leichtfertigen Kündigung und raten bei einigen wichtigen Versicherungen zum Aufstocken der Leistungen, etwa für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit.

Für ihre Berufsunfähigkeits- und Pflegezusatzversicherungen sollten Versicherte jetzt unter Umständen mehr bezahlen. „Prüfen Sie Ihre Ausgaben, ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wenn Sie feststellen, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Verträge nicht mehr ausreichen, sollten Sie handeln: Prüfen Sie, ob in Ihren Verträgen dynamische Erhöhungen und/oder Nachversicherungsgarantien vereinbart sind“, sagt Constantin Papaspyratos, Chefökonom des Verbraucherschutzvereins.

Um die Höhe der Leistungen im Versicherungsfall dem gestiegenen Bedarf anzupassen, müssten dabei dann auch die Prämien erhöht werden. Versicherte sollten im Zweifelsfall etwa beim Versicherer nachfragen, wie sich das umsetzen lässt, empfiehlt der BdV.

Bestenfalls mit Beitragsdynamik

Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart. Über diese erhöht sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor ohne erneute Gesundheitsprüfung. Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Darüber hinaus kann – wenn auch oftmals nur innerhalb bestimmter Fristen – eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Versorgungssituationen vorgenommen werden: So ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen bei vielen Verträgen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung über eine sogenannte Nachversicherung möglich – etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes, darlehensfinanziertem Immobilienerwerb – sofern bei Vertragsschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde.

Die Versicherten müssen in beiden Fällen für ihren Versicherungsschutz mehr bezahlen. Die Alternative wäre, sich darauf einzustellen, die Ausgaben im Leistungsfall zu senken und/oder vorher gegen die Inflation ‚anzusparen‘.

„Bei der privaten Altersvorsorge mag das möglich sein – zum Beispiel über Aktienanlagen. Für den Fall von Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit dürfte es die meisten Erwerbstätigen aber überfordern“, sagt Papaspyratos.

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