
Urteil: bAV-Beiträge mindern Arbeitslosengeld nicht
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz, hat entschieden, dass Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (Az.: L 3 AS 118/07). Zahlungen an eine Pensionskasse durch Gehaltsumwandlung seitens …
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