
LV-Todesfallleistung: Widerruf des Bezugsrechtes durch die Erben des Versicherten
Oftmals erfolgt die private Vorsorge der Deutschen in Form einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung. Auch im Todesfall soll das angesparte Kapital nicht verloren sein. Doch wem gebührt die Todesfallleistung in der Lebensversicherung? Den Erben oder dem Bezugsberechtigten? Gastbeitrag von …
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