Kfz-Versicherung: Was Sie brauchen und was nicht

Foto: BdV/Achenbach
Bianca Boss, BdV-Vorständin

Das Wechselgeschäft in der Kfz-Versicherung ist in vollem Gange. Und vor dem Hintergrund der massiv steigenden Preise auch in der Kfz-Versicherung dürften nicht wenige mit einem Wechsel des Anbieters und der Versicherung liebäugeln. Welchen Schutz Kfz-Besitzerinnen und -Besitzer benötigen, zeigt ein aktueller Ratgeber des Bundes der Versicherten (BdV).

„Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss man haben, wenn man ein zulassungspflichtiges Fahrzeug auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegen will. Die Kaskoversicherung ist indes keine Pflichtversicherung. Ob und in welchem Umfang sie sinnvoll ist, lässt sich anhand einiger Punkte überprüfen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf andere angebotene Zusatzversicherungen können die Fahrzeughalter in jedem Fall verzichten, so die Verbraucherschützerin.

Wert des Fahrzeugs und eigene Finanzlage berücksichtigen

Wer darüber nachdenkt, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen, sollte das vom Wert des Fahrzeugs und der Höhe der geforderten Prämie abhängig machen. „Ein Kaskoschutz ist zumindest dann empfehlenswert, wenn man ein vergleichbares Ersatzfahrzeug nicht aus frei verfügbaren Mitteln beschaffen kann“, sagt Verbraucherschützerin Boss. „Stellen Sie sich vor Abschluss unbedingt die Frage, ob die Versicherungsprämie in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs steht.“

Eine Vollkaskoversicherung ist laut Boss zumindest für Neuwagen und hochwertige Fahrzeuge ratsam. Gleiches gilt, wenn das Auto mit einem Kredit finanziert wird oder geleast ist.

Braucht es eine Fahrerschutzversicherung?

Weitere Absicherungen, die von den Kfz-Versicherern angeboten werden, sind die Insassen-Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung. Erstere versichert Insassen, wenn sie bei einem Unfall, der in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs steht, verletzt oder getötet werden. „Diese Insassen-Unfallversicherung ist vollkommen überflüssig, denn bei berechtigten Ansprüchen leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung – die eigene oder die der gegnerischen Unfallpartei“, sagt Boss.

Die Fahrerschutzversicherung schützt Fahrer vor den Folgen eigener Personenschäden nach einem Unfall, bei dem sie selbst das Kfz gelenkt haben. Sie kann Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld, unfallbedingte Folgekosten sowie Leistungen für Hinterbliebene umfassen.

Wer bereits eine Krankentagegeld-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- und gegebenenfalls eine Unfall- und/oder Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, benötigt keine Fahrerschutzversicherung. „Diese Versicherungen bieten einen bedarfsgerechten – weil wesentlich umfassenderen – Versicherungsschutz, der nicht auf Kfz-Unfälle beschränkt ist“, sagt Boss. Weitere Informationen und Hinweise rund um den Kfz-Versicherungsschutz gibt der BdV in einem Infoblatt „Kfz-Versicherung“.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments