R+V: Zeckenbiss gilt als Unfall

Starke Gelenkschmerzen, Entzündungen des Nervensystems oder der Hirnhaut – und auch das Herz kann Schaden nehmen: Mit einem Zeckenstich beginnt für viele Menschen eine lange Leidensgeschichte. Die R+V übernimmt die Folgekosten, wenn die Spinnentiere Infektionskrankheiten übertragen.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeckensaison. Die Blutsauger werden ab etwa acht Grad Celsius aktiv und lauern auf Gräsern, Sträuchern oder Büschen auf einen Wirt. Gefährlich werden die Parasiten für den Menschen, wenn sie mit FSME-Viren oder Borrelien infiziert sind.

Folgeschäden sind mitversichert

„Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) verursachen oft große Beschwerden. Viele Patienten sind für längere Zeit bettlägerig oder werden sogar dauerhaft arbeitsunfähig“, sagt Marc-Oliver Matthias, Leiter der Abteilung Unfallversicherung bei der R+V Versicherung, Wiesbaden.

Dass ein Zeckenstich als Unfall zählt, erwarten die wenigsten, weiß Matthias: „Jeder denkt bei einem Unfall unwillkürlich an Verletzungen im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt. Für uns gehört der Zeckenstich jedoch auch dazu und ist daher gemäß unseren Versicherungsbedingungen mitversichert.“

Deshalb zahlt die R+V bei schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines Zeckenstiches zum Beispiel ein Krankenhaustagegeld oder die Umbaukosten für ein barrierefreies Wohnen. Bei Invalidität kann eine Unfallrente die finanziellen Einbußen abmildern.

 

Foto: R+V Versicherung

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