Schadenersatz für Anlegerin

Rund 7.500 Euro Schadensersatz nebst Zinsen muss die Mainzer Volksbank eG einer Anlegerin des Immobilienfonds Sachwerte Plus Fonds Nr. 10 KG zahlen. Das Landgericht Mainz sah es als erwiesen an, dass die Raiffeisen-Volksbank eG Mainz, deren Rechtsnachfolgerin die Mainzer Volksbank ist, für Falschangaben im Prospekt verantwortlich war. Das Urteil sei laut der Berliner Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, welche die Anlegerin vertrat, richtungsweisend für alle Investoren des Fonds, der ursprünglich auf 39 Millionen Euro Volumen ausgelegt worden war.

Der Prospekt enthielt unter anderem einen unrealistischen Investitionsplan und wies Innenprovisionen nicht ordnungsgemäß aus. Zudem sollten über 1,1 Millionen Euro zu gesellschaftsfremden Zwecken verwendet werden. ?Die Klägerin wurde durch das Urteil so gestellt, als wäre sie dem Fonds nie beigetreten?, sagt Rechtsanwalt Dr. Johannes Gerneth. ?Die Volksbank hat deshalb auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehen, mit denen meine Mandantin ihre Fondsanlage finanziert hatte.? Zudem hätten auch die Kreditverträge Formfehler enthalten.

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