Honorarberatung: Vergütung im Visier

Verbraucherschützer und Politiker wollen die Honorarvergütung für Berater etablieren, um Transparenz und Kundenschutz zu fördern. Cash. sprach mit Branchenvertretern über die Zukunft der Honorarberatung auf dem deutschen Markt.

Dieter Rauch VDH

Text: Julia Böhne

Immer mehr europäische Länder haben seit der Finanzkrise Regelungen geschaffen, um die sogenannte provisionsgetriebene Beratung einzudämmen und die Honorarberatung zu fördern. Denn die Provisionsvergütung gilt gemeinhin als Hauptgrund für Falschberatungen und Fehlallokationen in der Vergangenheit. In Großbritannien hat die Diskussion dazu geführt, dass Provisionszahlungen zwischen Produktanbieter und Berater ab dem 1. Januar 2013 verboten sind. Auch in der Schweiz, in den Niederlanden, in Finnland und Dänemark wurden ähnliche Maßnahmen ergriffen.

Auch die Europäische Kommission hat hinsichtlich der Vergütung von Beratern Vorschläge in ihrer überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Mifid 2) gemacht. Danach darf sich ein Berater nur dann als unabhängig bezeichnen, wenn er keine Provisionen von Dritten annimmt. Gleichzeitig muss der unabhängige Berater „eine genügende Anzahl von am Markt verfügbaren Finanzinstrumenten“ bewerten.

Dieter Rauch, Gründer und Geschäftsführer der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater sowie Gründungsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater e.V., betrachtet diesen europäischen Trend auch als richtungsweisend für die zukünftige Regulierung in der Bundesrepublik: „Deutschland ist keine Insel und wird sich den umfangreichen Regulierungsmaßnahmen nicht entziehen können. Auswirkungen werden auch die bereits beschlossenen Provisionsverbote in den Ländern Großbritannien und Niederlande haben. Darüber hinaus werden Mifid 2, IMD 2 und PRIPS massive Veränderungen auf die herkömmlichen Geschäftsmodelle im Markt nach sich ziehen.“

Seite zwei: Regulierung in Deutschland

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