Landgericht verbietet IVD-Namen

Das Landgericht Hamburg hat dem Berliner Immobilien-verband Deutschland (IVD) untersagt, seinen Verbandsnamen weiter zu führen. Der Urteilsspruch der Richter erfolgte nach einer Klage der drei immobilien-wirtschaftlichen Verbände GdW Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband Freier Immobilienunternehmen (BFW) sowie Haus und Grund, alle mit Sitz in Berlin. Sie hatten ihre Klage damit begründet, mit dem Namen ?Immobilienverband Deutschland? erwecke der IVD den irreführenden Eindruck, eine Interessenvertretung für die gesamte Branche zu sein. Die genaue Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg liegt noch nicht vor.

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