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Dienstag, 9. März 2010

BIIS kontert BMF-Pläne zur Regulierung offener Fonds

Seit dem Bekanntwerden am Mittwoch vergangener Woche, sorgt der geplante Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) für Unruhe unter den Fondsanbietern und deren Lobbyverbänden. Aus dem Lager der Immobilien-Investment-Sachverständigen wird nun Kritik an den Vorschlägen zur Regulierung offener Immobilienfonds aus dem Minsterium von Dr. Wolfgang Schäuble laut und ein Gegenvorschlag unterbreitet.

Schaeuble1 in BIIS kontert BMF-Pläne zur Regulierung offener Fonds

Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesfinanzminister

Das grundsätzliche Problem der offenen Immobilienfonds ist die “Fristeninkongruenz”, das heißt das Spannungsverhältnis zwischen langfristiger Immobilienanlage und kurzfristigem Rückzahlungsversprechen. In der Konsequenz sind derzeit sechs Publikumsfonds durch ihre Anbieter eingefroren, also von der Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt – zwei davon seit bereits eineinhalb Jahren am Stück. Die Maximaldauer der Aussetzung beträgt gemäß Paragraf 81 Investmentgesetz maximal zwei Jahre.

Dem geplanten Gesetzentwurf zufolge – der noch vor der Sommerpause beschlossen werden könnte – soll künftig bei den offenen Immobilienfonds für alle Anleger eine zweijährige Mindesthaltefrist eingeführt werden. Ergänzt werden soll dies durch eine von der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) festzulegende Kündigungsfrist zwischen sechs und 24 Monaten. Je kürzer die Frist, umso mehr Liquidität soll die KAG künftig entsprechend vorhalten. Zudem ist vorgesehen, das Verfahren zur geordneten Abwicklung von Fonds zu verbessern, die wegen ihres Immobilienbestandes und Vertriebsnetzes nach Ablauf der Aussetzungsfristen keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung haben.

Während der BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt, dass sich das BMF nun endlich mit der Thematik befasst (eigene Vorschläge wurden bereits Anfang des vergangenen Jahres unterbreitet) und damit zumindest die Diskussion über Mindesthaltefristen anstößt, äußert Dr. Gernot Archner, Geschäftsführer des Bundesverbands der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS), gegenüber cash-online Bedenken gegen die Einführung langer Kündigungsfristen für alle Anleger. Nur auf den ersten Blick muteten  diese positiv an. Bei näherer Betrachtung drohten eher höhere Risiken: “Kündigungsfristen  von bis zu 24 Monaten lösen nicht das Problem der Liquiditätsbeschaffung, sondern verlagern allein die zweijährige Aussetzungsfrist – die ja der Liquiditätsbeschaffung dient – nach vorne.

Vorverlagerung des Problems der Liquiditätsbeschaffung

Diese Vorverlagerung erhöht die Wahrscheinlichkeit prozyklischen Handelns in fallenden Märkte und begründet ein neues systemisches Risiko, das heute nicht besteht. Denn Anleger müssten auf sich abzeichnende negative Marktentwicklungen und künftige Abwertungen sehr frühzeitig reagieren, um den Net Asset Value mittels Anteilsscheinrückgabe noch vor einer Schließung über die Fondsgesellschaft zu bekommen. Wenn die BMF-Regelung so kommt, sollte die Bankenaufsicht schon ein paar Stellen für zusätzliche Risikomanager schaffen.”

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1 Kommentar

  1. Halte- und Kündigungsfristen

    Kommentar von jm — 16. März 2010 @ 21:42

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