Offene Immobilienfonds: „Die Vorteile bleiben“

BVI-Sprecher Andreas Fink im cash-online-Interview über die aktuelle Verfassung der Assetklasse offene Immobilien-Publikumsfonds.

Andreas Fink, BVI
Andreas Fink, BVI

cash-online: Inwieweit ist die Möglichkeit des täglichen Anteilshandels für den Anleger bei offenen Immobilienfonds überhaupt vereinbar mit der nur eingeschränkt möglichen täglichen Veräußerungsmöglichkeit von Gewerbeimmobilien?

Fink: Investmentfonds sind grundsätzlich täglich veräußerbar. Um diesen wichtigen Vorteil bei offenen Immobilienfonds – kurz OIFs – auch in Zukunft als Regel-Lösung für den normalen Anleger aufrecht zu erhalten, sollte das BVI-Lösungspaket vom Gesetzgeber umgesetzt wird. Dadurch wird das Risiko einer Rücknahmeaussetzung reduziert und insbesondere der typische Privatanleger geschützt.

cash-online: Wie sieht das Lösungspaket konkret aus?

Fink: Erstens sollen künftig private und institutionelle Anleger getrennt voneinander und unterschiedlich behandelt werden. Für nicht-natürliche Personen soll eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Anteilvermögen ab einer Million Euro eingeführt werden, so dass die übrigen Anleger vor dem überraschenden Abzug sehr hoher Beträge durch Vermögensverwalter und Dachfonds besser geschützt wären. Zweitens sollen einzelvertragliche Vereinbarungen über Halte- und Kündigungsfristen abweichend von den gesetzlichen Mindestvorgaben wirksam getroffen werden können. Dies ist nach dem derzeitigen Investmentgesetz nicht möglich, weil dort die Maßgabe der täglichen Rückgabe niedergelegt ist. Diese Regelung ist im Sinne des Anlegerschutzes getroffen worden, sodass bisher nicht durch Einzelvertragsregelungen mit dem Anleger davon abgewichen werden kann. Drittens soll es in Zukunft Gelegenheit für eine ‚Verschnaufpause’ geben. Die Fondsgesellschaften sollen dem BVI-Vorschlag nach ermächtigt werden, die Rücknahme von Anteilen mit einer Frist von drei Monaten auszuzahlen, wenn innerhalb von 30 Tagen mehr als fünf Prozent des Fondsvolumens abgeflossen sind. Beruhigt sich der Markt innerhalb dieser Kündigungsfrist, können die Anleger entscheiden, ob sie weiterhin im Fonds investiert bleiben wollen oder Anteile zurückgeben. Der BVI fordert viertens, dass Auszahlpläne auch bei Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen weiter bedient werden dürfen – unter der Prämisse, dass die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der OIFs dadurch nicht gefährdet ist. Dazu sollte die maximale Auszahlung pro Anleger 3.000 Euro im Monat nicht übersteigen.

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