Berliner Mieten-Urteil: Mietpreisbremse wirkt

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) betonte am Freitag, dass das Vorgehen gegen zu hohe Mieten erfolgreich ist. Das Amtsgericht Lichtenberg hatte am Mittwoch drei Mietern Recht gegeben, die zu viel gezahlte Miete zurückverlangt haben.

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Das Amtsgericht Lichtenberg gab am Mittwoch Mietern Recht, die – nach den Regeln der Mietpreisbremse zu viel gezahlte -Miete von ihrer Vermieterin zurückverlangten.

Der juristische Erfolg von Berliner Mietern im Ringen um die Mietpreisbremse bestätigt aus Sicht des Bundes das Vorgehen gegen hohe Mietsteigerungen. „Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt seine Wirkung zu entfalten“, teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit.

„Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter über die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze“, so Maas weiter.

Amtsgericht Lichtenberg gibt Mietern Recht

Das Amtsgericht Lichtenberg hatte am Mittwoch drei Berliner Mietern Recht gegeben und ihre neue Vermieterin verpflichtet, zu viel verlangte Miete zurückzuzahlen. Nach Angaben des Berliner Mietervereins ist es wahrscheinlich das bundesweit erste Urteil dieser Art.

„Im Regelfall darf die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Darauf können sich die Mieter berufen“, sagt Maas. Das Gesetz zur Mietpreisbremse sei klar und eindeutig formuliert. Mietervertreter dringen dennoch auf Korrekturen, weil es Ausnahme-Tatbestände gebe, die Mieter nur schwer prüfen können. Maas hat sich offen für Nachbesserungen gezeigt. (dpa-AFX)

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