Union Investment: Honorarberatung darf nicht alleiniges Modell sein

Im Rahmen der Jahrespressekonferenz heute in Frankfurt äußerte sich Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment, ablehnend zur Honorarberatung.

Hans Joachim Reinke, Union Investment
Hans Joachim Reinke: „Nach der Vermögensschere würde die Beratungsschere aufgehen. Daher ist unsere klare Position: Eine alleinige, obligatorische Honorarberatung ist sozial ungerecht.“

Im Zuge der Diskussion um die Finanzmarktrichtlinie MiFID II sei es beinahe zu einem Verbot der Provisionsberatung in Deutschland gekommen. Die deutsche Politik habe zwar zunächst gegengesteuert, die Diskussion dauere aber auf deutscher und auf europäischer Ebene noch an.

„Nicht grundsätzlich gegen Honorarberatung“

„Um nicht missverstanden zu werden: Wir sind nicht grundsätzlich gegen Honorarberatung und wollen auch keine Diskussion darüber führen, welches Modell besser ist. Wir plädieren vielmehr für eine parallele Existenz beider Modelle“, erklärte Reinke. Denn niemand wisse, welche Form der Beratung vorteilhafter sei. Es gebe dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.

“Am Ende entscheidet die Qualität der Beratung über das Ergebnis und nicht die Entlohnung des Beraters. Die genossenschaftliche FinanzGruppe ist in Sachen Beratungsqualität gut aufgestellt und genießt mit der regionalen Verankerung der Banken großes Vertrauen bei ihren Kunden“, erläuterte Reinke.

Honorar macht Beratung unerschwinglich

Man müsse die Frage stellen, ob und für wen eine Honorarberatung überhaupt sinnvoll sei. Eine reine Honorarberatung würde vielen Menschen den Weg zu einer qualifizierten Beratung erschweren, da sie in Deutschland mit Kosten von durchschnittlich 128 Euro pro Stunde für viele nicht erschwinglich sei. In der Konsequenz würden diese Kunden nicht beraten. Sie blieben vom Kapitalmarkt weitgehend ausgeschlossen.

In Großbritannien, wo diese Regelung eingeführt wurde, seien solche Tendenzen heute schon zu erkennen. So zögen sich breite Bevölkerungskreise aus der Beratung zurück, weil sie sich diese nicht leisten wollten oder könnten. Dieser Effekt könne in Deutschland auch eintreten – mit allen volkswirtschaftlichen Folgen.

„Nach der Vermögensschere würde die Beratungsschere aufgehen. Daher ist unsere klare Position: Eine alleinige, obligatorische Honorarberatung ist sozial ungerecht“, resümierte Reinke. (fm)

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