Lebensversicherung: Weiterhin kein Durchblick bei den Kosten

Seit Juli 2008 müssen Lebensversicherer ihre Kunden vor Vertragsschluss über bestimmte Kosten informieren, so schreibt es die VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vor. Doch Kostentransparenz ist noch immer nicht in Sicht, wie eine Studie zeigt.

Das Berliner Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) hat die Kostenangaben in den Produktinformationsblättern der 50 größten Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland untersucht. Das Ergebnis: Die derzeit gemachten und vorgeschriebenen Kostenangaben sind gänzlich ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel der Kostentransparenz als Grundlage für den Vergleich von Produkten zu erreichen. Verbraucher seien deshalb kaum in der Lage die tatsächlich anfallenden Kosten einer Lebensversicherung nachzuvollziehen und verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen, so das ITA

In der VVG-InfoV hat der Gesetzgeber erstmals Regeln für die Ausgestaltung des Produktinformationsblatts formuliert. Demnach müssen die darin erfassten Infos inhaltlich richtig, übersichtlich und verständlich in knapper Form dargestellt werden. In der Studie wurden die Kostenangaben in den Produktinformationsblättern von 109 Tarifen am Beispiel der Basis-(Rürup-)Rentenversicherungen anhand aufgestellter Kriterien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers untersucht. Dabei hat das ITA die Darstellung und Offenlegung der einzelnen Kostenarten mittels vier Kriterien bewertet, die sich aus den Vorgaben des Gesetzgebers ableiten lassen: Inhaltliche Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und Knappheit.

„Unter Berücksichtigung sämtlicher in der Studie erhobenen Prüfkriterien und Kostenangaben entspricht keines der untersuchten Produktinformationsblätter vollständig dem Formulierungsvorschlag des Gesetzgebers“, resümiert Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie.

Er bemängelt vor allem, dass Kosten verschleiert werden, indem ihre Angabe in langen Absätzen versteckt, in nicht vorgeschriebener Form und von Ausführungen werblicher Art ummantelt dargestellt werden. Darüber hinaus werde der Verbraucher mit der Angabe nicht notwendiger Zusatzinformationen in die Irre geführt, um von der eigentlichen Kostendarstellung abzulenken. Zudem sei ein Vergleich von Produkten anhand der Gesamtkosten kaum möglich, da häufig wesentliche Angaben fehlen. Auch eine Gesamtkostenkennzahl suchten Kunden und Vermittler fast immer vergeblich.

Seite 2: Welche Tarife sich positiv abheben

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