Check24-Urteil: Zufriedenheit allenthalben

Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz für seine Nutzer verordnet. Sowohl der klagende Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als auch Check24 fühlen sich durch den Urteilsspruch bestätigt.

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BVK-Präsident Michael Heinz erklärte das Urteil zum „Sieg für den Verbraucherschutz“.

Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert – und somit auch Provisionen von den Firmen kassiert, deren Produkte Check24 vertreibt. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess am Mittwoch.

Beide Streitparteien sehen sich als Gewinner

Geklagt hatte der BVK, der 11 000 Versicherungsmakler vertritt und Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Verbandspräsident Michael Heinz erklärte das Urteil anschließend zum „Sieg für den Verbraucherschutz“.

Kern des ganzen Prozesses war der Vorwurf der Versicherungsmakler, dass Check24 unter falscher Flagge segle: Das Unternehmen tritt auf seiner Webseite bislang wie ein neutraler Dienstleister auf, der die billigsten Preise heraussucht. Die Information, dass Check24 als Online-Makler tätig ist und ebenso wie ein normaler Vertreter Provisionen kassiert, können bislang aber nur Nutzer finden, die aktiv auf der Webseite suchen.

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„Das ist ein Stück Irreführung, das muss man in aller Deutlichkeit sagen“, klagte Verbandspräsident Heinz. „Es muss jedem Verbraucher klar sein: Hier ist kein Gutmenschentum, sondern es ist ein Versicherungsmakler.“ Nach Angaben des Verbands sind die Provisionen, die die Portale kassieren, sogar höher als die Vergütung eines traditionellen Versicherungsvertreters.

Und auch die 37. Zivilkammer des Landgerichts sieht darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten. Die Informationen müssten dem Nutzer so präsentiert werden, „dass er nicht erst danach suchen muss“, schrieb Richterin Clementi in ihrer Pressemitteilung zu dem Fall. Die Versicherungskaufleute erwarten nun, dass auch die restlichen Vergleichsportale die Vorgaben des Urteils umsetzen.

Im Zuge der mündlichen Verhandlungen hatte der BVK eigenen Angaben zufolge stets betont, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. „Alle Marktteilnehmer müssten gleiche Anforderungen erfüllen, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten“, so der Verband.

Check24: Geschäftsmodell nicht gefährdet

Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre.

Die Kammer stimmte aber nur drei so genannten Nebenanträgen zu und ordnete an, dass Check24 bei der Vermittlung von Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen in einzelnen Punkten besser informieren muss.

Dementsprechend ist auch Check24 zufrieden. Das Geschäftsmodell sei nicht gefährdet, sagte Geschäftsführer Christoph Röttele. „Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden“, das Unternehmen könne mit der Gerichtsentscheidung leben, so Röttele. Beide Seiten wollen aber in den kommenden Wochen prüfen, ob sie gegebenenfalls in Berufung gehen. (dpa, lk)

Foto: BVK

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