GDV: IDD-Entwurf wird digitaler Vertriebswelt nur teilweise gerecht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bringt wichtige Klarstellungen für Unternehmen und Vermittler. Allerdings wird der Entwurf den Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt nur zum Teil gerecht, lautet die erste Einschätzung des Gesetzentwurfs durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Dr. Axel Wehling, GDV: „Anstatt neue Hürden aufzubauen, sollten die bestehenden bewährten Regelungen für den Internet- beziehungsweise Fernabsatz beibehalten und auf Vermittler ausgedehnt werden.“

Die klare Trennung zwischen Honorar- und Provisionsvergütung für Vermittler ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings hält der GDV weiterhin eine Ausnahmeregelung für erforderlich, damit Vermittler im Verbrauchergeschäft für provisionsfreie Nettotarife eine Vergütung vom Kunden bekommen können.

Kundenbedürfnisse müssen im Fokus bleiben

Positiv wertet der GDV die Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Damit ist sichergestellt, dass bei Beratung und Vermittlung auch künftig Kundenbedürfnisse und Produktqualität im Mittelpunkt stehen. Im Fernabsatz, also insbesondere im Online-Vertrieb, stellt der Regierungsentwurf hingegen Beratungsanforderungen, auf die im Gesetz bislang bewusst verzichtet wurde.

„Den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung wird der Gesetzentwurf weiterhin nur teilweise gerecht. Anstatt neue Hürden aufzubauen, sollten die bestehenden bewährten Regelungen für den Internet- bzw. Fernabsatz beibehalten und auf Vermittler ausgedehnt werden“, sagt Dr. Axel Wehling, Mitglied der Geschäftsführung des GDV.

Produktprüfung nur für neue Produkte

Eine für die Unternehmen wichtige Klarstellung enthält der Entwurf zu den neu einzurichtenden Produktprüfungsprozessen (POG). In die Gesetzesbegründung wurde der Hinweis aufgenommen, dass Unternehmen diese Prozesse nur auf kommende Produkte anwenden müssen und nicht auf das gesamte bereits bestehende Produktportfolio.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in der aktuellen Form durchgewunken und damit am Provisionsabgabeverbot festgehalten. Gleiches gilt für die zuvor ebenfalls heftig kritisierte Trennung von Honorar- und Provisionsvergütung. (fm)

Foto: GDV

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